Auszug - Aufzug an der Rönnebypromenade  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Grünanlagen, Natur, Umwelt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 16.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0687/VI Aufzug an der Ronnebypromenade
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:493/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-, SPD- und FDP-FraktionGRÜNE-, SPD-, FDP- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Kipf/Kräß
2. Buchta/Macmillan
3. Specht-Habbel, Concu, Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Kräßchte wissen, was die Beratung innerhalb der CDU zu diesem Thema ergeben hat.

 

BV Frau Hahnfeld interessiert sich dafür, wie der Aufzug finanziert werden soll und ob dies über die Bezirksebene oder Landesebene erfolge. Zudem möchte sie wissen, ob die DIN-Norm 18040 in Bezug auf die Barrierefreiheit der Rampe eingehalten werde.

 

Herr BzStR Aykal informiert darüber, dass Barrierefreiheit in jedem Fall gegeben sei, allerdings wäre ein Aufzug eine zusätzliche vernünftige Lösung. Für weniger mobile Menschen sei die Rampe ein großer Umweg und daher nicht zumutbar. Dieser Antrag diene dazu, dass sich die SenMVKU für diesen Aufzug einsetze und mit den entsprechenden Akteuren wie der BVG spreche. Die BVG ist ein wichtiger Akteur, da die Menschen von den Bushaltestellen zur Fähre, die im Auftrag der BVG betrieben werde, kommen müssen. Ein weiterer wichtiger Akteur ist die Deutsche Bahn aufgrund der S-Bahnhaltestelle. Möglicherweise könnten sich an der Finanzierung des Aufzugs sowohl die BVG als auch die Deutsche Bahn beteiligen. Die Klärung dieser Fragen sieht der Bezirk allerdings als Aufgabe des Senats.

 

BV Hr. Döhnert fragt das Amt, ob der Antrag so ausreichend formuliert sei und ob die BVG als einziger Akteur hervorgehoben werden solle.

 

Herr BzStR Aykal entgegnet, dass man anstatt der BVG auch nur „die zuständigen Stellen“ schreiben könne. Die SenMVKU müsste die Kommunikation mit der BVG übernehmen. Die Staatssekretärin Frau Dr. Stutz habe sein Schreiben zum Anlass genommen, um an die BVG zu schreiben und diese gebeten, die Sache in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Im Bezirkshaushalt seien keine entsprechenden Mittel, um einen Aufzug zu finanzieren, daher müsse die Finanzierung von der SenMVKU organisiert werden. Der Beschluss dieses Antrags wäre eine zusätzliche Unterstützung und hilfreicher als nur ein Brief des zuständigen Stadtrates an die Senatsverwaltung. Möglicherweise könnten die GRW-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") aufgestockt werden, dies hätte er auch in seinem Brief an die Staatssekretärin erwähnt.

 

BV Frau Dr. Bone-Winkel hält die Finanzierungslage weiterhin für ungeklärt. Möglicherweise wäre hierfür das Bezirksamt zuständig, da es sich um eine Grünanlage handelt. Herr BzStR Aykal ist nicht dieser Auffassung, da noch nicht klar sei, wo der Aufzug überhaupt hinkommt. Zudem könnte der Bezirk auch eine Sondernutzung erteilen.

 

BV Frau Dr. Bone-Winkel weist darauf hin, dass im Antragstext ausgeschlossen werden müsse, dass der Aufzug nicht aus dem Bezirkshaushalt finanziert werde. Zudem solle die Rampe nach der DIN-Norm für Barrierefreiheit gebaut werden. Herr BzStR Aykal antwortet, dass die neue Rampe der DIN-Norm entspreche und deshalb auch so lang und ein ziemlicher Umweg sei. Eine Finanzierung des Aufzugs aus dem Bezirkshaushalt sei ausgeschlossen, da es im Doppelhaushalt 2024/25 keine Mittel für einen Aufzug gebe. Er bekräftigt noch einmal, dass dieser Beschluss wichtig sei, um Druck bei der Senatsverwaltung zu machen. Die Senatsverwaltung sei sein Ansprechpartner und nur diese kümmere sich um die Kommunikation mit den Akteuren und die Finanzierung.

 

BD Frau Baumbach hält den Wunsch nach einem Aufzug innerhalb der BVV für unstrittig. Sie hält es für notwendig, konkretere Angaben in den Antrag aufzunehmen, unter anderem wie lang der Umweg sei und die Klärung, wo der Aufzug überhaupt gebaut werden solle und wer dann zuständig sei.

 

BV Herr Kräß Ist offen dafür, den Antragstext zu ändern und statt der BVG nur „zuständige Stellen“ zu schreiben. Allerdings sieht er die BVG dort als einen Hauptakteur, da sich bei jedem U-Bahnhof darum bemüht werde, dass dieser durch Aufzüge barrierefrei werde. Er fragt sich, warum der Weg vom Bus zum Fähranleger - Beides in der Zuständigkeit der BVG - nicht auch durch einen Aufzug zu erreichen sein sollte, um so unzumutbar lange Wege zu vermeiden.

 

BV Herr Kronhagel stellt fest, dass für die weitere Kommunikation und Planung die Senatsverwaltung zuständig sei und findet daher, dass der Antragstext so bleiben könne. Er möchte für die CDU-Fraktion dem Antrag gern beitreten.

 

BV Herr hnert ist der Ansicht, dass die BVG gern herausgenommen werden könne. Er informiert darüber, dass die neue Rampe der DIN-Norm entspreche, aber daher 600 Meter lang wäre. Die vorherige Rampe war kürzer, aber entsprach nicht der DIN-Norm. Er schlägt vor, in den Antragstext noch aufzunehmen, dass an dem Aufzug ein höheres Interesse bestehe, da es sich um den Dampferanleger im Südwesten handelt, der auch von touristischem und wirtschaftlichem Interesse sei. Er möchte gern wissen, wer den Aufzug betreiben werde.

 

Herr BzStR Aykal antwortet, dass sich um Detailfragen, wie die Unterhaltung des Aufzugs, auch noch später gekümmert werden könne.

 

Die Seniorenvertreterin Frau Markl-Vieto bekräftigt ihr großes Interesse an der Umsetzung des Antrags, da ein Aufzug für ältere Menschen eine deutliche Erleichterung bedeute. Ihre Sorge sei allerdings, dass es aufgrund von Details nicht zum Beschluss dieses Antrags komme.

 

BV Herr Kräß äert, dass die CDU-Fraktion dem Antrag beitreten könne und dies wahrscheinlich auch ohne Ältestenrat möglich sei.

 

BV Frau Dr. Bone-Winkel gibt für die CDU-Fraktion bekannt, dass diese dem Antrag beitritt. Sie gibt zu bedenken, dass eine technikoffenere Formulierung wie “vorzugsweise ein Aufzug“ ebenfalls möglich wäre. Sie möchte zu Protokoll geben, dass sie die Finanzierung für nicht geklärt hält. Allerdings geht der Antrag noch in den Haushaltsausschuss und dort müsse diese Frage dann noch geklärt werden.

 

BD Frau Baumbach hält die Formulierung „vorzugsweise mit einem Aufzug“r besser, da sie technikoffener sei und es möglicherweise kostengünstigere Alternativen als einen Aufzug gebe.

 

Herr BzStR Aykal äert bei dieser Formulierung die Sorge, dass die Senatsverwaltung dann antwortet, dass die Barrierefreiheit durch eine Rampe gegeben sei und ein Aufzug oder eine weitere Option nicht nötig sei. Zur Finanzierung des Aufzugs gibt er zu bedenken, dass wenn die Finanzierung über den Bezirkshaushalt möglich wäre, kein Beschluss nötig sei, da das Geld dann auch ohne Beschluss hierfür ausgegeben werden könne. Der Beschluss sei nötig, da das Bezirksamt das Geld selbst nicht habe und die Senatsverwaltung um die Organisation der Gelder bitte.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 
 

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