Kleine Anfrage - Schr. A. 154/VI  

 
 
Nummer:Schr. A. 154/VIEingang:30.05.2023
Eingereicht durch:Egginger-Gonzalez, Dennis
Weitergabe:
Fraktion:Fälligkeit:04.07.2023
Antwort von:BzStR SteinhoffBeantwortet:30.06.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Vier Jahre „Kooperationsvereinbarung für starke bezirkliche Ortsteile in Steglitz-Zehlendorf“ zwischen Bezirksamt und Börsenkonzern Deutschen Wohnen – wem nützt das?
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

1)        Wie beurteilt das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die am 23.05.2019 durch die damalige CDU-Bürgermeisterin mit dem Börsenkonzern Deutsche Wohnen abgeschlossene „Kooperationsvereinbarung für starke bezirkliche Ortsteile in Steglitz-Zehlendorf“ nach vier Jahren Laufzeit? (https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/ueber-den-bezirk/zahlen-und-fakten/vereinbarungen/artikel.813931.php)

Die abgeschlossene Kooperationsvereinbarung hatte ihren Ursprung in Veranstaltungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vertretern der Deutschen Wohnen, nachdem sich Mieterinnen und Mieter an das Bezirksamt gewandt hatten und um Hilfestellung in der Kommunikation gebeten hatten. Auslöser waren die Sanierungen in der Eisenbahnersiedlung in Lankwitz. Insofern war die Vereinbarung vor allem eine Kooperation um eine bessere Kommunikation zwischen Bezirksamt und der Deutschen Wohnen zu erreichen um den Mieterinnen und Mietern zu helfen.

2)        Wie wird die Einhaltung der Vereinbarung vom Bezirksamt geprüft, speziell v.a. die Festlegungen gemäß der Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3.? Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Bezirksamt theoretisch oder auch konkret und wurden diese angewandt?

Im Bereich des Amtes für Soziales erfolgte keine Prüfung der Festlegungen, insbesondere auch nicht zu den Festlegungen bezüglich sozialverträglicher Mieterhöhungen, zu Ersatzwohnungen oder zu den Regelungen zum Wohnungstausch.

Die Kooperationsvereinbarung hat insofern keine Wirksamkeit für die Arbeit des Amtes für Soziales bzw. der Sozialen Wohnhilfe.

3)        Welche konkreten Teile der Vereinbarung gehen über auch schon damals festgeschriebene gesetzliche Vorgaben hinaus?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

4)        Wie viele neue Wohnungen in welcher Größe und an welchen Orten wurden von der Deutschen Wohnen in den letzten vier Jahren in Steglitz-Zehlendorf gebaut? Welche Neubaupläne der Deutschen Wohnen sind dem Bezirksamt bekannt (bitte ggf. Vorhaben erläutern und Standort benennen)?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

5)        Wie viele „Sozialraumwohnungen“ (s. Vereinbarung) sind durch die Deutsche Wohnen in den letzten vier Jahren in Steglitz-Zehlendorf geschaffen worden? Wie viele „Sozialraumwohnungen“ werden voraussichtlich durch die Deutsche Wohnen in den nächsten zwei Jahren im Bezirk entstehen?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

6)        Wie viele barrierefreie Wohnungen wurden in den letzten vier Jahren durch die Deutsche Wohnen im Bezirk gebaut?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

7)        Wie hat sich der im Papier fixierte regelmäßige Austausch zwischen dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und der Deutschen Wohnen ausgestaltet? Konkret: Welche Vertreter*innen des Bezirksamtes haben sich wann genau mit welchen Vertreter*innen der Deutschen Wohnen getroffen und was war jeweils Gegenstand der Treffen?

In Folge der abgeschlossenen Vereinbarung fanden einige Treffen zwischen dem Bezirksamt (Abteilung Stadtentwicklung) und der Deutsche Wohnen statt.

8)        Wie viele Wohnungen der Deutschen Wohnen im Bezirk wurden in den letzten vier Jahren modernisiert?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

9)        Wie hat sich das (kumuliert) auf die jeweilige Miete ausgewirkt (bitte Angabe der Mietsteigerung in Euro und Prozent zur Miete vor der Modernisierungsmaßnahme)?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

10)    Wie oft kamen (die mehrfach in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen) Härtefallregelungen bei der Vermietung der Deutschen Wohnen in Steglitz-Zehlendorf in den letzten vier Jahren zur Anwendung?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

11)    Wie oft wurden Mieter*innen während Modernisierungsmaßnahmen in andere Wohnungen umgesetzt? Wie oft konnte dies wohnortnah erfolgen?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

12)    Wie viele Wohnungen im Bestand der Deutschen Wohnen in Steglitz-Zehlendorf stehen aktuell wegen Modernisierungsmaßnahmen leer? Wie viele davon stehen länger als ein Jahr leer? Sofern es mehr als zehn leerstehende Wohnungen an einem Standort sind: wie viele an je welchem Ort?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

13)    Welche konkreten Hilfestellungen hat die Deutsche Wohnen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend Mieter*innen in Steglitz-Zehlendorf bei Sanierungen und Mieterhöhungen in den letzten vier Jahren zu Teil werden lassen?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

14)    In der Vereinbarung der Deutschen Wohnen mit dem Bezirksamt werden auch Gewerbeflächen für soziale Einrichtungen erwähnt: Wie viele Gewerbeflächen für welche sozialen Einrichtungen wurden von der Deutschen Wohnen innerhalb der letzten vier Jahre an welchen Orten im Bezirk geschaffen? Wie viele Gewerbeflächen stellt die Deutsche Wohnen in Steglitz-Zehlendorf insgesamt sozialen Einrichtungen zur Verfügung?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

15)    Plant das neue Bezirksamt eine Evaluation der Auswirkungen dieser Vereinbarung und wenn ja, anhand welcher Kriterien? Soll es, wie vorgesehen, einen neuen Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im nächsten Jahr geben? Wenn ja, welche Inhalte möchte man einbringen? Wenn nein, warum nicht?

Dazu liegen keine Informationen vor.

16)    In der Kooperationsvereinbarung wird in einigen Abschnitten recht vage auch auf „klimagerechtes Wohnen“ eingegangen: Was genau verstehen Deutsche Wohnen und das Bezirksamt unter „klimagerechtem Wohnen“ und welche konkreten Vorhaben wurden in den letzten vier Jahren im Bestand der Deutschen Wohnen in Steglitz-Zehlendorf dahingehend ergriffen?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

17)    Wurde die in Punkt 6 der Vereinbarung formulierte Übertragung auf Rechtsnachfolger der Deutschen Wohnen angewandt? Wenn ja, in welchen Fällen (beispielsweise für die sogenannte Eisenbahnersiedlung in Lankwitz)? Wenn nein, warum nicht?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Patrick Steinhoff

Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen