Drucksache - 1411/XX  

 
 
Betreff: Naturcampingplatz Breitehorn des Berliner Camping Club
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Leschewitz, L. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
28.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1411-XXA Antwort vom 04.09.2019

  1. Wem gehört das Gelände, auf dem der Naturcampingplatz des Berliner Camping Clubs seit 66 Jahren angesiedelt ist?                                                                                                                             
  2. Welche Flächennutzung ist für den Standort Breitehorn des Berliner Camping Clubs nach Flächennutzungsplan vorgesehen?                                                                                                               
  3. Welche Pläne hat der Eigentümer des Geländes, auf dem der Naturcampingplatz steht?             

 

  1. Welche Pläne hat das Bezirksamt für das Grundstück?                               
  2. Was meint das Bezirksamt konkret, wenn es von einer „Renaturierung“ des Gebiets spricht?             

 

  1. Sieht das Bezirksamt das Gelände als Ausgleichsfläche für an anderer Stelle ausgewiesenes Bauland?                                                                                                                                                         
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten, den Flächennutzungsplan zugunsten des Gewohnheitsrechts der Camper zu ändern, gibt es und welche hat das Bezirksamt bereits mit welchem Ergebnis erörtert?                                                                                                                                           
  3. Wie bewertet das Bezirksamt die nach Aussage des Berliner Camping Clubs „umweltverträgliche Nutzungsweise des Grundstückes“, welche „durch fliegende Bebauung, autarke regenerative Stromerzeugung der Camper, nur halbjährliche Nutzung und ein strenges Parkverbot für Autos stark an den Standort im Hochwasser- und Naturschutzgebiet angepasst ist“?                                                                                                                                                         
  4. Wie kam es zu dem Pachtvertrag von 2005, nach zuvor 50-jähriger geduldeter Nutzung des Campingplatzes?                                                                                                                                           
  5. Ist im Bezirksamt eine Version des Pachtvertrags von 2005 vorhanden und einzusehen?

 

  1. Stimmt es, dass in dem Vertrag von 2005 eine Vereinbarung getroffen wurde, dass das Bezirksamt dem Verein Ersatzstandorte anbieten muss? Wenn ja, welche Angebote sind gemacht worden?                                                                                                                                           
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es, seitens des Bezirksamts einen weiteren Vertrag mit dem Verein zu schließen, um so den Campingplatz Breitehorn zu bewahren?

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung. 

 

 
 

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