Drucksache - 1309/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Ortsteile Haselhorst und Siemensstadt schnellstmöglich gemäß §171b BauGB ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorzulegen als Grundlage für einen Beschluss zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes.
Gleichzeitig ist zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen gemäß §171d BauGB eine Satzung zu erlassen, die zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen die in §14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen für genehmigungsbedürftig erklärt.
Ferner ist zu prüfen, inwieweit ein Sozialplan gemäß §180 BauGB aufzustellen ist, und inwieweit zusätzliche Schutzmaßnahmen gemäß BauGB erforderlich sind.
Begründung Der Senat von Berlin hat – mit Zustimmung des Bürgermeisters von Spandau – die Planungshoheit für den sogenannten “Siemens InnovationsCampus“ an sich gezogen, die Zuständigkeit für die benachbarten Ortsteile Haselhorst und Siemensstadt aber beim Bezirk belassen. Dies führt zu einer getrennten Betrachtung und Bearbeitung, was nicht im Sinne der Anwohner*innen ist. Der Baustadtrat hat Medienberichten zufolge (MoPo vom 13. Mai 2019) bereits erklärt, dass er eine Einordnung als Stadtumbaumaßnahme beabsichtigt. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, schnell Maßnahmen zu ergreifen, die eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung realistisch erscheinen lassen und notwendige Schutzmaßnahmen für die Anwohner*innen einleiten. Die Erfahrungen der letzten drei Monate geben keinen Anlass zu der Hoffnung, dass auf den Siemenskonzern in dieser Frage Verlass ist.
6 Gegenstimmen: (3 Bezv. der SPD-Fraktion, 1. Bezv. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Bezv. der Linksfraktion, 1 Bgd. der SPD-Fraktion)
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