Drucksache - 1219/XX
Schlussbericht
Die zuständigen bezirklichen Stellen haben auftragsgemäß in Abstimmung mit den örtlichen Polizeidienststellen die Einrichtung eines Haltverbots (Z 283 StVO) auf einer Seite der Wichernstraße zwischen Niederneuendorfer Allee und Holunderweg geprüft.
Die Wichernstraße liegt innerhalb einer zonenwirksamen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die Fahrbahn ist in dem o.g. Abschnitt 9,0 bis 9,5 m breit und verläuft in einer leichten Kurve (sie verengt sich jedoch westlich Holunderweg etwas und verläuft dann gerade und übersichtlich). Es wird beidseitig geparkt, sodass für den fließenden Verkehr eine freie Restfahrbahnbreite von etwa 5,0 m verbleibt.
Die Unfalllage ist nach Feststellungen der örtlichen Polizeidienststellen völlig unauffällig.
Die Wichernstraße wird von vielen Schülerinnen und Schülern sowohl der Carl-Schurz-Grundschule als auch der Ev. Schule im Johannesstift auf ihrem Schulweg genutzt, sie führt aber auch zu einer Kindertagesstätte, zu Senioren- und Jugendclub sowie zum Stadion Hakenfelde.
Die zuständigen Stellen (Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträger) haben die Verkehrssituation vor Ort wiederholt zu unterschiedlichen Tagesszeiten (darunter auch in der Morgenspitze) beobachtet. Es zeigte sich, dass die feie Fahrbahnbreite von etwa 5,0 m für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr völlig ausreichend ist, es konnten keinerlei Verkehrsgefährdungen festgestellt werden: In der Regel fuhren die Fahrzeuge in einer der Örtlichkeit angepassten Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit, ein kontrolliertes Bremsen und gefahrloses aneinander vorbeifahren bzw. Ausweichen war stets möglich, in Einzelfällen kann innerhalb einer 30 km/h-Zone auch ein kurzfristiges Anhalten durchaus verlangt werden.
Die Einrichtung eines einseitigen Haltverbots zwischen Niederneuendorfer Allee und Holunderweg hätte dagegen zur Folge, dass ein Ausweichen bzw. Vorbeifahren ohne jede Verminderung der Fahrgeschwindigkeiten möglich wäre, damit aber der gerade an den Zufahrten zu einer 30-Zone gewünschte Bremseffekt entfiele und sich vielmehr die Fahrgeschwindigkeiten infolge des Wegfalls des Begegnungsverkehrs erhöhten.
Dies hätte jedoch wiederum eine erhöhte Verkehrsgefährdung v.a. der Schulkinder besonders in dem sich westlich anschließenden langen, geraden Straßenabschnitt zur Folge!
Zudem würden auf der genannten, etwa 150 m langen Strecke mindestens etwa 30 Parkplätze in diesem bereits jetzt unter hohem Parkdruck (Neubau Pepita-Höfe!) leidenden Wohngebiet entfallen, mit dem Effekt einer Zunahme von behinderndem oder möglicherweise verkehrsgefährdendem Falschparken in anderen Straßen bzw. Straßenabschnitten.
Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu Nachtzeiten vereinzelt auch LKW in diesem Bereich parken und dadurch die Fahrbahn weiter einengen, diese gleichzeitig aber auch die Sichtbeziehungen beeinträchtigen, wurde einvernehmlich die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots mit dem Zz 1024-10 (PKW frei) auf beiden Straßenseiten der Wichernstraße zwischen Niederneuendorfer Allee bis Holunderweg beschlossen. Dadurch wird dem Fließverkehr eine für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderliche freie Fahrbahnbreite jederzeit und uneingeschränkt gewährleistet und die Sichtbeziehungen verbessert, gleichzeitig aber der den Verkehr bremsende Effekt bei der Einfahrt in eine als Schulweg ausgewiesene 30 km/h-Zone aufrechterhalten.
Das Bezirksamt bittet, den Prüfauftrag der BVV damit als erledigt ansehen zu dürfen.
Berlin-Spandau, den 26.08.2020 Das Bezirksamt
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Beschlussvorschlag:
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0