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Betreff: |
Anmeldungen des Bezirks Spandau zum „Investitionsprogramm 2019 bis 2023“
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Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BzBm Kleebank | Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte |
Verfasser: | Haß | |
Drucksache-Art: | Dringlichkeitsvorlage | Dringlichkeitsbeschlussempfehlung |
Beratungsfolge: |
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- Die Anlagen 1 bis 7 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf des
Investitionsprogramms 2019 bis 2023 sind der Senatsverwaltung für Finanzen – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV – fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen. - Die SE Finanzen – Haushaltsamt – wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.
- Die SE Finanzen – Haushaltsamt – wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 – Erwerb von beweglichen Sachen) - Ausgabefeld A 05 -, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2020/21 zu verändern.
- Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen – Haushaltsamt – ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.
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