Drucksache - 1113/XX
Schlussbericht
Fristgerecht zum Beginn des Schuljahres 2019/20 ist auf Anordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde im Wendebereich des Gaismannshofer Weges, also unmittelbar vor dem Eingang der Grundschule am Eichenwald, ein absolutes Haltverbot (Z 283 StVO) mit der zeitlichen Befristung "Mo-Fr 7-9 h" aufgestellt worden.
Zusätzlich werden die betroffenen Eltern durch ein an der Einmündung Mögeldorfer Weg aufgestelltes Schild auf die veränderte Verkehrslage hingewiesen:
Die zuständigen örtlichen Polizeidienststellen sind um eine verstärkte Überwachung dieser Regelung gebeten worden.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler im Sinne des Beschlusses der BVV führen werden.
Berlin-Spandau, den 15. August 2019
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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