Drucksache - 0560/XX  

 
 
Betreff: Regeln auch für Betreiber von Flüchtlingsunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage Linksfrakt. vom 12.11.2017

  1. Sind dem Bezirksamt die Mindeststandards für Notunterkünfte und Gemeinschafts-
    unterkünfte in Bezug auf die Raumgröße pro Bewohner und die Anzahl/Art sanitärer Einrichtungen bekannt?

1.1              Wenn ja, bitte benennen Sie diese.

1.2              Wenn nein, warum nicht?

 

2.               Wem obliegt die Kontrolle der Einhaltung dieser Mindeststandards?

 

3.               Wird vom Bezirksamt geprüft, ob diese Kontrollen stattfinden und ob sich daraus Handlungsempfehlungen ergeben?

 

4.               Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Mindeststandards in Spandauer Not- und Gemeinschaftsunterkünften eingehalten werden?

 

5.               Sind dem Bezirksamt Verstöße bekannt? Bitte benennen Sie diese.

 

6.               Ist das Bezirksamt unserer Ansicht, dass Verstöße gegen die Mindeststandards, wenn sie erkannt werden, dem Betreiber zeitnah zur Änderung auferlegt werden?

 
 

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