Drucksache - 0547/XX
Schlussbericht
Beschluss der BVV Spandau vom 22.November 2017 zum Antrag der AfD Fraktion vom 10.11.2017
Drucksache Nr.: 0547/XX Alle Standorte der öffentlich zugänglichen Laien-Defibrillatoren (AED) im Einsatzleitsystem der Berliner Feuerwehr registrieren
Die Serviceeinheit Facility Management - Fachbereich Innere Dienste - hatte die Berliner Feuerwehr gebeten, die Standorte der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in das Einsatzleitsystem "IGNIS" einzupflegen.
Eine Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr für den vorbeugenden Brandschutz, Herrn Kindermann, ergab folgende Ergebnisse: Die Erfassung der bezirklichen Defibrillatoren in das Einsatzleitsystem ist aus Sicht der Berliner Feuerwehr nicht erforderlich. Die Einsatzfahrzeuge der Berliner Feuerwehr sind mit eigenen Defibrillatoren ausgestattet.
Außerdem wurde angemerkt, dass die Feuerwehrleute die Defibrillatoren des Bezirksamtes im Einsatzfall ohnehin nicht einsetzen dürften, da die dortigen Einsatzkräfte keine Unterweisung im Sinne des Arbeitsschutzes auf unsere Geräte im Sinne des Medizinproduktegesetzes haben.
Es ist davon auszugehen, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer des Bezirksamtes im Fall eines Einsatzes des Defibrillators vor der Berliner Feuerwehr am Einsatzort sind und die ersten Maßnahmen am Patienten durchführen. Dazu werden alle Ersthelferinnen und Ersthelfer am Defibrillator arbeitsschutzrechtlich unterwiesen.
Es wird gebeten, den Auftrag als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 29.03.2019 Das Bezirksamt
Kleebank Otti Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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