Drucksache - 0433/XX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2017
im Kapitel3701Grundschulen
und
im Kapitel3702Sekundarschulen
und
im Kapitel3704Gymnasien
jeweils
bei Titel68180 TLeistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 290.000,- € (Kapitel 3701) und bis zur Höhe von 20.000,- € (Kapitel 3702) und bis zur Höhe von 7.000,- € (Kapitel 3704)
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0