Drucksache - 0207/XX  

 
 
Betreff: Sicherheitsmaßnahmen an der Frieda-Arnheim-Promenade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SeniorenBürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.05.2017 
Öffentliche Sitzung (Generationen-BVV) der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Vorberatung
15.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
21.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.10.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
04.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Senioren v. 31.03.2017
BE BüO vom 21.09.2017
0207_XX Vorl. z. K. vom 20.11.2019

Das Bezirksamt hatte im Sommer 2018 für den Zeitraum von etwa vier Wochen am Beginn bzw. Ende der Frieda-Arnheim-Promenade provisorische Schranken aufgestellt, welche den Rad fahrenden zum Absteigen anhalten sollten. Dabei war aber auch der hohe Anteil von mobilitätseingeschränkten Passanten (Rollstuhl, Rollator) in diesem Bereich zu beachten.

 

Vergleichende Zählungen des Fahrradverkehrs hrend und nach der Aufstellung der Sperren haben jedoch gezeigt, dass derartige Absperrungen nicht den gewünschten Erfolg erzielten, die Zahl der die Fußngerzone ordnungswidrig benutzenden Rad fahrenden blieb annähernd unverändert. Das Bezirksamt hat daher in enger Abstimmung mit der Leitung des Katharinenhofs und dem bezirklichen Senioren- und Behinderenbeauftragten von einer Schrankenlösung o.ä. Abstand genommen.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin

  1. die vorhandene Verkehrsbeschilderung (Z 325 bzw. Z 254 StVO) durch Wiederholung der Verkehrszeichen als Bodenmarkierung verdeutlicht;
  2. zusätzliche Hinweisschilder auf das Radfahrverbot (in deutscher, und, da hier auch der Radfernweg Berlin-Kopenhagen verläuft, ebenfalls in englischer Sprache) aufgestellt;
  3. die Wegweisung im Zuge des Havelradweges bzw. Radfernweges durch zusätzliche Pfeilmarkierungen verdeutlicht.

 

Das Bezirksamt bittet, den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung nunmehr als erfüllt anzusehen.

 

Berlin-Spandau, den 20. November 2019

 

 

 

Kleebank       Bewig

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 


einstimmig


 

 
 

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