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Betreff: |
Modernes Wohnen und Home-Sharing auch in Berlin-Spandau |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Einwohner/-in | Einwohner/-in |
Verfasser: | Matthias Unger | |
Drucksache-Art: | Einwohneranfrage | Einwohneranfrage |
Beratungsfolge: |
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- Inwiefern differenziert das Bezirksamt die gewerbliche Vermietung von nicht privat genutzten vollständigen Wohnungen (sog. Ferienwohnungen) und die private Untervermietung einzelner Zimmer oder die Vermietung der eigenen Wohnung bei Abwesenheit der primären Nutzer (sog. Home-Sharing)?
- Sieht sich das Bezirksamt aufgrund nicht eindeutiger juristischer Vorgaben durch das Zweckentfremdungsverbot oder deren Ausführungsvorschriften gezwungen, eigene juristische Auslegungen zur Differenzierung vorzunehmen?
- Hält das Bezirksamt die Regelungen mit Obergrenzen (wie etwa in Hamburg) für sinnvoll, um zwischen Home-Sharing und Ferienwohnungen zu differenzieren (entweder weniger als 50 % der eigenen Wohnfläche oder weniger als 50 % des Jahres darf kurzzeitig untervermietet werden) bzw. wendet diese bereits an?
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