Drucksache - 1867/XIX
Bereits seit 1981 ("Radwegenetz für Spandau") plant der Bezirk - in Anknüpfung an Charlottenburg und mit Brückenschlägen an der Spreemündung - eine Radfahrverbindung an der Spree, von der Altstadt bis nach Berlin. Für eine Realisierung fehlten seitdem jedoch sowohl das Geld, als auch die Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab im Jahre 2008 mit der Vergabe einer Vorbereitenden Untersuchung den "Startschuss" für konkrete Planungen zur Realisierung des westlichen Abschnitts des Spree-Radwegs (vom Schlossplatz/Mitte bis Spreemündung/Spandau). Nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung erhielt der Bezirk eine erste Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Projekt. In dieser Stellungnahme begrüßte der Bezirk im Februar 2010 nachdrücklich die Planung des Spree-Radwegs und gab dazu einige Hinweise.
Aus personellen und finanziellen Gründen konnte die Senatsverwaltung seit dem - zum großen Bedauern des Bezirks - die Planung nicht fortsetzen.
Auch im Rahmen des schon mehrere Jahre dauernden Planverfahrens zum Projekt 17 Deutsche Einheit hat der Bezirk bei jeder passenden Gelegenheit die Dringlichkeit einer öffentlichen Wege- und Radverbindung deutlich gemacht. Die Realisierung ist planerisch berücksichtigt, jedoch kann die Finanzierung nicht aus den vorhandenen Mitteln erfolgen.
Die fehlende Brücke über die Spree (in südlicher Verlängerung des Grützmachergrabens) ist eines der Haupthindernisse für die Realisierung. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand wäre schon beim (nicht straßenverkehrsbedingten) Brückenbau allein mit einem Baubeginn nicht innerhalb von fünf Jahren zu rechnen.
Das Bezirksamt bleibt weiterhin bestrebt, eine öffentlichen Wege- und Radverbindung entlang der Spree realisieren zu können.
Berlin-Spandau, den 14.6.2016 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung:
Gegenwärtig läuft die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Planverfahrens zum Ausbau der Spree. Die Sicherung des Uferweges und der Querungsmöglichkeiten für den Fahrradverkehr ist dabei keineswegs gesichert. Neben der Einbindung etwa des Fernradwanderweges Berlin-Kopenhagen sind insbesondere Belange des Alltagsradverkehrs (Anbindung an das Berliner Verkehrsnetz) zu berücksichtigen sowie Konflikte mit dem Fußgängerverkehr bereits bei der Planung zu vermeiden. |
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