Drucksache - 1842/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Vormundschaften für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge schneller von geeigneten Privatpersonen übernommen werden können. Begründung:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ruft die Berlinerinnen und Berliner dazu auf, Vormundschaften für minderjährige, unbegleitete Geflüchtete zu übernehmen. Momentan läuft die "Geeignetkeitsprüfung" jedoch sehr stockend, da die Senatsverwaltung immer noch nicht mit der Schulung der Freiwilligen hinterherkommt. Viele Spandauerinnen und Spandauer sind bereit eine Vormundschaft zu übernehmen, hören aber monatelang gar nichts, bevor sie endlich die Schulung durchlaufen können.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen einen Vormund, weil sie aufgrund ihrer Minderjährigkeit von einem Erwachsenen gesetzlich vertreten werden müssen. Der Vormund ist jedoch nicht nur zum Unterschreiben von Dokumenten und Stellen von Anträgen für sein Mündel wichtig, vielmehr braucht es einen Ansprechpartner, der ihm individuelle Zuwendung und Unterstützung in einer nicht immer einfachen Lebenssituation bietet. |
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Bezirksamt Spandau
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