Drucksache - 1397/XIX  

 
 
Betreff: Die Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2015 bis 2019"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
07.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anl. z. Vorl. z.B. v. 20.02.2015
BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 1 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 2 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 3 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 4 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 5 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 6 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 7 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 8 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage 9 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage EPL 37 zur BE HPR v. 07.05.2015
Anlage EPL 38 (S.18 - 54) zur BE HPR v. 07.05.2015
3. Version vom 08.05.2015
4. Version vom 08.05.2015

  1. Die Anlagen 1 bis 6 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2015 bis 2019" sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - unter Einhaltung der Vorgaben fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen.
     
  2. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2015 bis 2019" fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.
     
  3. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zu den Ausgabefeldern A 01 und A 05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2016/17 zu verändern.
     
  4. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.

einstimmig

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen