Drucksache - 1292/XIX
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Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Flankenschanze/Falkenhagener Straße geprüft.
Die Fahrbahn der Falkenhagener Str. ist ca. 8 m breit. Unmittelbar gegenüber der Einmündung Flankenschanze wird ab Elisabethstr. auf einer Länge von ca. 20 m am rechten Fahrbahnrand geparkt, daran schließt sich westlich bis zur Mittelstraße ein Haltestellenbereich an. Auf der Südseite der Falkenhagener Str. besteht ostwärts ein Gehwegparken mit vier Rädern, westlich wird -wegen der hier vorhandenen Einbauten auf dem Gehweg- am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Falkenhagener Straße ist als Vorfahrtstraße (Z 306 StVO) ausgewiesen. Die Flankenschanze ist innerhalb einer Tempo 30-Zone gelegen, sie führt als wartepflichtige Einbahnstraße auf die Falkenhagener Straße zu. Vor der Falkenhagener Straße ist in der Bordflucht eine Wartelinie (Z 341 StVO) markiert, diese ".empfiehlt dem Wartepflichtigen, hier zu warten", so der Wortlaut der Nr. 23 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO.
Zwar besteht in diesem Abschnitt der Falkenhagener Str. eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im weiteren westlichen Straßenverlauf beginnt noch vor der Ackerstraße jedoch ein Tempo 30 km/h Abschnitt zur Sicherung des Schulweges der Schülerinnen und Schüler der Schule. Die auf der Nordseite parkenden Fahrzeuge wirken sich also in wünschenswerter Weise bereits vor dem eigentlichen Schulbereich geschwindigkeitsmindernd aus, machen auf Grund der freien Fahrbahnbreite von hier noch immer über sechs Metern ein Einbiegen von der Flankenschanze in die Falkenhagener Straße dennoch jederzeit problemlos möglich.
Der Einmündungsbereich unterscheidet sich auch in keiner Weise von vielen anderen Einmündungen und Kreuzungen der Stadt, in der vereinzelte leichte Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge auf Grund des hohen Motorisierungsgrades der Bevölkerung regelmäßig anzutreffen sind.
Unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflichten nach § 8 Abs. 2 StVO ist gleichwohl ein Abbiegen aus der Flankenschanze in die Falkenhagener Str. in beiden Richtungen jederzeit gefahrlos möglich.
Dies wird auch aus der dem Bezirksamt vorliegenden Verkehrsunfallstatistik deutlich: Vom 01.01.2012 bis 31.12.2014, also in einem Zeitraum von drei Jahren, ereigneten sich an der Einmündung Flankenschanze / Falkenhagener Straße nur zwei Verkehrsunfälle, die auf ein Missachten der Vorfahrtsregelung zurückzuführen waren; je einmal wurde die Vorfahrt des von links kommenden und einmal die des von rechts kommenden Verkehrs missachtet.
Das Unfallgeschehen kann somit als völlig unauffällig angesehen werden.
Das Bezirksamt sieht daher aktuell keine Veranlassung, eine Änderung der Verkehrssituation in dem genannten Knoten herbeizuführen.
Berlin-Spandau, den 12.02.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 6 Gegenstimmen 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
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