Drucksache - 1292/XIX  

 
 
Betreff: Abbiegen an der Ecke Flankenschanze/Falkenhagener Straße erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Vorberatung
18.12.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.01.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 10.11.2014
BE BüO vom 18.12.2014
Vorl. z.K. v. 12.02.2015

Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Flankenschanze/Falkenhagener Straße geprüft.

 

Die Fahrbahn der Falkenhagener Str. ist ca. 8 m breit. Unmittelbar gegenüber der Einmündung Flankenschanze wird ab Elisabethstr. auf einer Länge von ca. 20 m am rechten Fahrbahnrand geparkt, daran schließt sich westlich bis zur Mittelstraße ein Haltestellenbereich an. Auf der Südseite der Falkenhagener Str. besteht ostwärts ein Gehwegparken mit vier Rädern, westlich wird -wegen der hier vorhandenen Einbauten auf dem Gehweg- am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Falkenhagener Straße ist als Vorfahrtstraße (Z 306 StVO) ausgewiesen.

Die Flankenschanze ist innerhalb einer Tempo 30-Zone gelegen, sie führt als wartepflichtige Einbahnstraße auf die Falkenhagener Straße zu. Vor der Falkenhagener Straße ist in der Bordflucht eine Wartelinie (Z 341 StVO) markiert, diese ".empfiehlt dem Wartepflichtigen, hier zu warten", so der Wortlaut der Nr. 23 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO.

 

Zwar besteht in diesem Abschnitt der Falkenhagener Str. eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im weiteren westlichen Straßenverlauf beginnt noch vor der Ackerstraße jedoch ein Tempo 30 km/h Abschnitt zur Sicherung des Schulweges der Schülerinnen und Schüler der Schule. Die auf der Nordseite parkenden Fahrzeuge wirken sich also in wünschenswerter Weise bereits vor dem eigentlichen Schulbereich geschwindigkeitsmindernd aus, machen auf Grund der freien Fahrbahnbreite von hier noch immer über sechs Metern ein Einbiegen von der Flankenschanze in die Falkenhagener Straße dennoch jederzeit problemlos möglich.

 

Der Einmündungsbereich unterscheidet sich auch in keiner Weise von vielen anderen Einmündungen und Kreuzungen der Stadt, in der vereinzelte leichte Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge auf Grund des hohen Motorisierungsgrades der Bevölkerung  regelmäßig anzutreffen sind.

 

Unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflichten nach § 8 Abs. 2 StVO ist gleichwohl ein Abbiegen aus der Flankenschanze in die Falkenhagener Str. in beiden Richtungen jederzeit gefahrlos möglich.

 

Dies wird auch aus der dem Bezirksamt vorliegenden Verkehrsunfallstatistik deutlich: Vom 01.01.2012 bis 31.12.2014, also in einem Zeitraum von drei Jahren, ereigneten sich an der Einmündung Flankenschanze / Falkenhagener Straße nur zwei Verkehrsunfälle, die auf ein Missachten der Vorfahrtsregelung zurückzuführen waren; je einmal wurde die Vorfahrt des von links kommenden und einmal die des von rechts kommenden Verkehrs missachtet.

 

Das Unfallgeschehen kann somit als völlig unauffällig angesehen werden.

 

Das Bezirksamt sieht daher aktuell keine Veranlassung, eine Änderung der Verkehrssituation in dem genannten Knoten herbeizuführen.

 

 

Berlin-Spandau, den 12.02.2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


6 Gegenstimmen
   (4 Bezv. der Fraktion der CDU,

    2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU)


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen