Drucksache - 1144/XIX  

 
 
Betreff: Entwürfe zu den Bebauungsplänen 5 - 5, VIII - 24a - 2, VIII - 127, VIII - 150 - 1, VIII - 155 - 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
02.07.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 12.06.2014
Anlage 1 zur VzK v. 12.06.2014
Anlage 2 zur VzK v. 12.06.2014
Anlage 3 zur VzK v. 12.06.2014

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

A.) Beschluss des Bezirksamtes vom 29.04.2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 -5

 

B.) Beschluss des Bezirksamtes vom 29.04.2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 24a - 2

 

C.) Beschluss des Bezirksamtes vom 29.04.2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 127

 

D.) Beschluss des Bezirksamtes vom 29.04.2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 150 - 1

 

E.) Beschluss des Bezirksamtes vom 06.05.2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 155 - 1

 

 

Zu A)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 29. April 2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 - 5 für die südliche Teilfläche des Grundstücks Flankenschanze 46/54, Galenstraße 33/37, Hohenzollernring 11 – 13, 14 – 14B, 15, 15A, 16 und das südlich angrenzende Grundstück (Grundbuch von Spandau Blatt 27542) im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 20. November 2001 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 56 vom 15. November 2002, Seite 4528) ist damit aufgehoben.

 

Zu B)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 24a - 2 für den Bereich zwischen Moritzstraße, Altstädter Ring und Münsinger Straße im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 27. Juni 1989 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 43 vom 11. August 1989, Seite 1701) ist damit aufgehoben.

 

Zu C)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 127 für die Grundstücke Heerstraße 413 / 425, der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Heerstraße 411, Meydenbauerweg 48 und 53, Anschützweg 9 / 11, Meßterweg 2 /16 und Seeburger Weg 88 / 120 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken einzustellen. Der Beschluss vom 13. Mai 1968 zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist damit aufgehoben.

 

Zu D)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 150 - 1 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Breite Straße, Mauerstraße, Lindenufer, Charlottenstraße, Havel und Mühlengraben und für Abschnitte der Mauerstraße und des Lindenufers im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 7. August 1990 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 1 vom 4. Januar 1991, Seite 6) ist damit aufgehoben.

 

Zu E)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 155 - 1 für Teilflächen der Grundstücke Gartenfelder Straße 38/42 und Saatwinkler Damm 317 und 323 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst einzustellen. Der Beschluss vom 4. September 1990 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 53 vom 19. Oktober 1990, Seite 1940) ist damit aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

Zu A) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 5 - 5

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 - 5

 

Als Art der baulichen Nutzung war beabsichtigt, den überwiegenden Teil des Plangebietes als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Damit sollte dem Ziel Rechnung getragen werden, auch im Nahbereich des Spandauer Zentrums kleine integrierte Wohngebiete zu entwickeln.

 

Aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung des Kreuzungsbereichs Hohenzollernring/Galenstraße und der damit einhergehenden Lärmemissionen war im südlichen Teil des Geltungsbereichs die Festsetzung eines Mischgebietes vorgesehen.

 

Das Maß der baulichen Nutzung ergibt sich aus den Baukörperfestsetzungen im Zusammenhang mit der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. Diese orientieren sich am Bestand der umliegenden Bebauung. Die nördlich angrenzenden Gebäude der ehemaligen Baseler-Kaserne sind dreigeschossig, wobei die Traufhöhen dem heutigen Maß einer Viergeschossigkeit entsprechen. Auch das Wohngebiet entlang des Hohenzollernrings (Georg-Ramin-Siedlung) besteht aus viergeschossigen Gebäuden. Es war daher beabsichtigt, entlang des Hohenzollernrings vier Vollgeschosse als Höchstmaß festzusetzen. Somit ergaben sich - bezogen auf die Hauptanlagen - eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,27 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,09.

 

Das Wohngebiet entlang der Flankenschanze wurde - ebenfalls aus Gründen der Rücksichtnahme auf benachbarte denkmalgeschützte Gebäude - entsprechend auf drei Vollgeschosse begrenzt, so dass die GRZ hier ebenfalls 0,27, die GFZ jedoch lediglich 0,8 beträgt.

 

Aufgrund der räumlichen Lage im Mischgebiet entlang der Galenstraße ist hier städtebaulich ein höherer Gebäudekubus angemessen, die zulässige Zahl der Vollgeschosse sollte hier auf fünf festgesetzt werden. Die Bebauung diente damit gleichzeitig als Lärmpuffer für die nördlich angrenzende Wohnbebauung. Aus der festgesetzten Grundfläche resultierten eine maximale GRZ von 0,38 und eine GFZ von 1,6.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 20. November 2001. Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung ohne Bezirksamtsbeschluss vom 18. November 2002 bis zum 18. Dezember 2002 durchgeführt.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Zwischenzeitig ist die angestrebte Nutzung eines untergeordneten Nahversorgungsangebotes auf der Grundlage der Ausweisungen des Baunutzungsplanes von 1960 realisiert worden. Die Gebäude entlang der Flankenschanze wurden modernisiert. Ein Planerfordernis ist somit nicht mehr gegeben.

 

 

Zu B) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 24a - 2

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 24a - 2

 

Der Geltungsbereich zwischen Moritzstraße, Altstädter Ring und Münsingerstraße sollte als allgemeines Wohngebiet mit einer vier – bis fünfgeschossigen Baukörperausweisung festgesetzt werden.

Auf dem Grundstück Moritzstraße 13/Ecke Altstädter Ring sollte ein Baukörper mit fünf Vollgeschossen zwecks Errichtung eines Geschäftshauses vorgesehen werden, um den südlichen Blockrand zu schließen.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 27. Juni 1989.

Am 29. Januar 1992 stimmte die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen der Errichtung des Geschäftshauses im Rahmen der Planreife gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Das Vorhaben wurde seit 22 Jahren nicht realisiert. Eine absehbare Bebauung ist auch weiterhin nicht erkennbar.

 

 

Zu C) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 127

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 127

 

Anlass für die Planaufstellung war die Realisierung einer Bebauung der Grundstücke Heerstraße 413, 415 und 425 (jetzt 411 bis 419) als Teil einer Gesamtkonzeption an der Heerstraße. Weitere Gründe der Planaufstellung waren die Sicherung des Ausbaus der Heerstraße sowie die Neuordnung von angrenzenden Verkehrsflächen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollte das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet, Grünfläche mit Bindung für Bepflanzung, Fläche für Stellplätze sowie öffentliche und private Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 13. Mai 1968.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt von Berlin erfolgte nicht.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Die Straßen Meßterweg, Anschützweg und Seeburger Weg wurden anders ausgebaut als im Vorentwurf des Bebauungsplans vorgesehen. Die Bebauung Heerstraße 411-419 ist bereits realisiert worden.

 

Die überwiegenden Ziele der Planung - Errichtung einer Blockbebauung mit einer Tiefgarage südlich der Heerstraße und teilweise Einziehung des Anschützweges - konnten im Plangebiet auch ohne Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verwirklicht werden. Somit ist die weitere Durchführung des Planverfahrens nicht mehr erforderlich.

 

Mit dem Schreiben vom 25. September 2008 wurden die Fachbereiche Bau 4 Tief und Bau 3 Nat um eine Mitteilung gebeten, ob ihrerseits Bedenken gegen die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens bestehen. Dazu wurden keine Bedenken geäußert.

 

 

Zu D)  Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 150 - 1

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 150 - 1

 

Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnbebauung auf dem landeseigenen Grundstück zu schaffen. Hierzu sollte ein allgemeines Wohngebiet mit einer Baukörperausweisung in dreigeschossiger Bauweise (GRZ 0,4; GFZ 0,9;) und eine öffentliche Parkanlage festgesetzt werden.

Gleichzeitig war es erforderlich, den festgesetzten Bebauungsplan VIII – 150 aufzuheben, dessen Planinhalte (Grünfläche / Gemeinbedarfsfläche / Straßenverkehrsfläche) nicht mehr den damaligen Sanierungszielen (Rekonstruktion des alten Stadtgrundrisses) entsprachen.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 7. August 1990.

Des Weiteren wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 14. Januar 1991 bis zum 15. Februar 1991 durchgeführt und durch das Bezirksamt am 31. März 1992 beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, erfolgte vom 17. September 1992 bis zum 16. November 1992. Der Bezirksamtsbeschluss wurde am 6. April 1993 gefasst.

 

Mit Schreiben der damaligen Senatsverwaltung für Bau – und Wohnungswesen vom 5. Mai 1994 wurde dem Antrag des Vorliegens der Vorraussetzungen gemäß § 33 Abs. 2 BauGB für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Mauerstraße 10 A zugestimmt.

Die Feststellung der Planreife für das Wohnungsbauvorhaben, soweit es die Teilfläche mit dreigeschossiger Bebauung betrifft, erfolgte durch das Bezirksamt am 26. April 1994.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Die bereits 20 Jahre alte Planung ist nicht umgesetzt worden und soll nunmehr aufgegeben werden. Ein Planerfordernis ist derzeit nicht erkennbar.

 

 

Zu E) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 155 - 1

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 155 -1

 

Durch Änderung des am 16. April 1973 festgesetzten Bebauungsplanes VIII-155 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 155 bis 175 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geschaffen werden.

Die Treuhandgesellschaft AG beabsichtigte, im Auftrag der Siemens Wohnungsbaugesellschaft mbH die im Planbereich vorhandene, ca. 1.115 Stellplätze umfassende Garagen- und Stellplatzanlage mit Wohngebäuden zu überbauen.

Der von diesem Unternehmen beauftragte Architekt legte einen Vorbescheidsantrag vor, nach dem ein Teil der vorhandenen Stellplatzfläche aufgegeben und das vorhandene zweigeschossige

Garagengelände im östlichen Teil erweitert werden sollte. Die Anlage sollte dabei überdacht und mit zehn Wohntürmen in acht- bis elfgeschossiger Bauweise überbaut werden.

 

Nach der Vorabstimmung des Projektes zwischen der Berliner Feuerwehr, dem Tiefbauamt, dem Bauaufsichtsamt, dem Stadtplanungsamt und den Antragstellern war vorgesehen, das künftig etwa 12.650 qm große Dach der Stellplatzanlage und ihre Außenwandflächen zu begrünen.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 4. September 1990. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 155 – 1 wurde am 19. Oktober 1990 im Amtsblatt für Berlin Nr. 33 auf Seite 1940 veröffentlicht.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Das Interesse an der Entwicklung des Geländes durch den Grundstückseigentümer besteht nicht mehr, so dass ein Planerfordernis nicht mehr besteht.

 

 

Dieser Vorlage sind die drei folgenden Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1: Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 mit den Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe 5 – 5, VIII – 24a – 2, VIII – 150 – 1

 

Anlage 2: Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 2.000 mit der Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfs VIII – 127

 

Anlage 3: Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 2.000 mit der Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfs VIII – 155 - 1

 

 

 

Berlin - Spandau, den 12.06.2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank Röding

Bürgermeister Bezirksstadtrat

1

 


Anlage/n:

 

 
 

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