Drucksache - 1049/XIX  

 
 
Betreff: Fußgängerbrücke über den Nordhafenkanal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.04.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Vorberatung
30.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung vertagt   
28.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
11.06.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin (kurzfristig abgesagt)      
02.07.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
15.10.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Jugend v. 21.02.2014
BE NUG v. 28.05.2014
Vorl. z.K. v. 30.09.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bau einer Brücke über den Nordhafenkanal auszuschreiben und sich bei Bund und Land sowie EU, um eine externe Finanzierung zu bemühen

Das Bezirksamt befürwortet nach wie vor eine Fußgängerbrücke über den Nordhafenkanal und hat im Rahmen seiner Kompetenz die vorbereitenden Planungsarbeiten seit ca. 1992 nach Kräften unterstützt. Die Nordhafenbrücke ist bereits seit 1992 fester Bestandteil der Landesplanung. An der Begründung der Sinnhaftigkeit (Verbesserung der Erholungsnutzung sowie einer verbesserten Fernradweggestaltung) bestehen weder auf Senats-, noch auf Bezirksebene Zweifel.

 

Das Bezirksamt ist jedoch nicht berechtigt, den Bau einer Brücke über den Nordhafenkanal auszuschreiben. Hierfür ist das Brückenbauamt bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Ebenso ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt federführend zuständig hinsichtlich Planung, Umsetzung und Finanzierung des Vorhabens. Schon 2008 wurde dies der Bezirksverordnetenversammlung auf Anfrage mitgeteilt (vergl. Drucksache 1093/XVIII).

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat 2008 sowohl den Bau als auch die Finanzierung beschlossen. Die Anforderungen überstiegen jedoch die bisherige Ausfinanzierung des Bauvorhabens. Die Brücke sollte einerseits behindertengerecht sein, andererseits sollte sie so hoch sein, dass noch Boote sie passieren können. Eine Brücke mit Tor- bzw. Drehmechanismus wie die Fußgängerbrücke in der Maselakebucht wären eine Lösung. Die Anfälligkeit der Technik  treibt die Kosten der Unterhaltung jedoch so in die Höhe, dass das Brückenbauamt eine solche Baukonstruktion in Zukunft ablehnt.

 

Berlin-Spandau, den 30. September 2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen