Drucksache - 1047/XIX
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Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständigen Stellen herangetreten mit dem Ersuchen, die Geltungszeiten der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Spandauer Schulen zu vereinheitlichen.
Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt dem Bezirksamt bereits vor, sie ist als Anlage beigefügt.
Das Bezirksamt erlaubt sich den Hinweis, dass es sich um eine Stellungnahme der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin handelt. Das Bezirksamt Spandau verfügt aus eigener Zuständigkeit in dieser Angelegenheit über keinen Ermessens- oder Handlungsspielraum.
Berlin-Spandau, den 12.02.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat einstimmig
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Bezirksamt Spandau
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