Drucksache - 1047/XIX  

 
 
Betreff: Tempo-30-Zonen vor Schulen vereinheitlichen - Sicherheit für Spandauer Schüler verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.04.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
20.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
16.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr als Schlussbericht
17.03.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
21.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Jugend v. 21.02.2014
BE BuV v. 16.09.2014
Vorl. z.K. v. 12.02.2015
Anl. z. Vorl. z.K. v. 12.02.2015

Das Bezirksamt wird damit beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, alle temporären Tempo-30 Zonen vor den Spandauer Schulen zu vereinheitlichen

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständigen Stellen herangetreten mit dem Ersuchen, die Geltungszeiten der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Spandauer Schulen zu vereinheitlichen.

 

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt dem Bezirksamt bereits vor, sie ist als Anlage beigefügt.

 

Das Bezirksamt erlaubt sich den Hinweis, dass es sich um eine Stellungnahme der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin handelt. Das Bezirksamt Spandau verfügt aus eigener Zuständigkeit in dieser Angelegenheit über keinen Ermessens- oder Handlungsspielraum.

 

 

Berlin-Spandau, den 12.02.2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank         Röding

Bezirksbürgermeister        Bezirksstadtrat


einstimmig

Begründung:

 

 
 

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