Drucksache - 0982/XIX  

 
 
Betreff: Parksituation an der Radelandstraße entschärfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
14.12.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 17.02.2014
Vorl. z. K. v. 25.07.2016

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, mit welchen Mitteln die Parksituation in der Radelandstraße Ecke Stadtrandstraße entschärft werden kann, so dass Anlieger wieder ohne Schwierigkeiten ihre Pachtgrundstücke erreichen können

Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

 

Im Bereich der Radelandstraße Ecke Stadtrandstraße gibt es nach übereinstimmender Auffassung der Straßenverkehrsbehörde, des Straßen- und Grünflächenamtes sowie des zuständigen Polizeiabschnitts 23 keine regelungsbedürftige Parkplatzsituation.

 

Eine Häufung von Fällen der Verkehrsbehinderung durch ordnungswidrig abgestellt Kraftfahrzeuge vor dortigen Grundstückszufahrten konnte durch die zuständigen Dienststellen nicht festgestellt werden.

In eventuellen Einzelfällen von Verkehrsbehinderungen sind geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen durch den Außendienst des Ordnungsamtes bzw. die Polizei durchzuführen. Diese Situationen bedürfen keines regelnden Eingriffs durch die Straßenverkehrsbehörde.

 

Verkehrszeichen und - Einrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. (Zitat § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO)

Diese Voraussetzung wird hier eindeutig nicht erfüllt, somit gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde.

 

 

Berlin-Spandau, den 25. Juli 2016

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Kleebank              Machulik

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 

Begründung:

 

 
 

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