Drucksache - 0970/XIX
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Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, durch welche Maßnahme die Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge beschleunigt werden kann und für welche Fälle die beschleunigte Ahndung vorzusehen ist. Begründung:
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge sind in der Regel ein Ärgernis. Es kommt immer wieder vor, dass falsch parkende Kraftfahrzeuge den barrierefreien Zugang zu Bürgersteigen behindern und dadurch mobilitätseingeschränkte Personen zu langen Umwegen oder Nutzung der Fahrbahn genötigt werden oder Krankentransporte/Telebusse mobilitätseingeschränkte Personen nicht vereinbarungsgemäß abholen können und somit (Arzt-)Termine nicht wahrgenommen werden können. Die Wartezeit bis zum Eintreffen des Ordnungsamtes und des dann erst beauftragten Abschleppdienstes ist zu lang. Bis zur grundsätzlichen Lösung des Problems durch Einsicht ist bei einer erheblichen Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter eine Prioritätensetzung und Beschleunigung des Vorganges erforderlich. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0