Drucksache - 0828/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Siedlung Im Heidewinkel (Ortsteil Siemensstadt) unter Gestaltschutz/Erhaltungssatzung nach § 172 (1) 1 Baugesetzbuch gesetzt werden kann. Begründung:
Die Siedlung Im Heidewinkel wurde vor 80 Jahren gebaut und stand bis vor zehn Jahren noch unter Denkmalschutz. Dieser wurde zu Gunsten der Siedlungsgemeinschaft aufgehoben, da die sehr strengen Auflagen keine baulichen Veränderungen, die nötig waren, zuließen. Seitdem wurden verschiedene bauliche Veränderungen (An- und Umbauten) in der Siedlung vorgenommen, die die Eigenart und den Stil der Siedlung nicht veränderten oder verschandelten. Seit dem Herbst 2012 wurde eine bauliche Maßnahme vorgenommen, die dem gestalterischen Gesamtbild der Siedlung entschieden entgegensteht. |
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Bezirksamt Spandau
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