Drucksache - 0784/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum einfachen Bebauungsplan VIII - B 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR Röding 
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 16.08.2013
Anl. z. Vorl. z.K. v. 16.08.2013
Vorl. z.K. v. 29.01.2015
Anl. z. Vorl. z.K. v. 29.01.2015

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

A.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 11. November 2014 über die Aufhebung der Verfahren zur Aufstellung zu folgenden Bebauungsplanentwürfen für die Altstadt Spandau innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10:

 

    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 163
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 183
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 192
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 193
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 196 a
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 196 b
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 202 b
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 203
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 204
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 205
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 206
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 207
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 208
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 212
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 213
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 215
    •        Bebauungsplanentwurf VIII - 217

 

 

B.)               Beschluss des Bezirksamtes vom 11. November 2014 über die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 10

 

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 3. November 2009 über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 10

Vorlage zur Kenntnisnahme (1. Zwischenbericht) vom 28. August 2013, Drucks. Nr. 0784 - XIX. Wahlperiode

 

Zu A)

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 11. November 2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 163 für das Gelände zwischen Carl - Schurz - Straße, Charlottenstraße, Kinkelstraße und Moritzstraße sowie für den Abschnitt der Charlottenstraße zwischen Carl - Schurz - Straße und Kinkelstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Die Beschlüsse vom 12. Juni 1972 und vom 11. September 1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 60 vom 7. Dezember 1984) sind damit aufgehoben.
 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 183 für den Bereich zwischen Breite Straße, Charlottenstraße, Lindenufer und Mauerstraße sowie für einen Abschnitt des Lindenufers im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 31. Juli 1978 zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 192 für die Grundstücke zwischen Markt, Mönchstraße, Reformationsplatz und Carl - Schurz - Straße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 4. September 1978 zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 193 für den Bereich zwischen Markt, Mönchstraße, Reformationsplatz, Kirchgasse und Breite Straße sowie für die Mönchstraße und die Kirchgasse im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 6. August 1979 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 62 vom 28. September 1979) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 196a für die Grundstücke Kammerstraße 7 - 11 A und Lindenufer 10 - 12 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Lindenufer 9 / Breite Straße 33 - 34 und einen Abschnitt der Kammerstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 19. August 1986 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 55 vom 27. Oktober 1989) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 196b für das Gelände zwischen Breite Straße, Hertefeldstraße, Lindenufer, der südlichen Grenze des Grundstücks Lindenufer 7 - 8, nördliche Verlängerung der Fischerstraße und Kammerstraße sowie für Abschnitte der Breite Straße und der Kammerstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 7. November 1989 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 17 vom 30. März 1990) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 202b für die Grundstücke Breite Straße 22 - 24, Wasserstraße 1 - 3 und Fischerstraße 26 - 28 im Bezirk Spandau einzustellen.

Die Beschlüsse vom 30. April 1990 und 22. Mai 1990 zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 203 für das Gelände zwischen Carl - Schurz - Straße, Moritzstraße, Kinkelstraße und Ritterstraße sowie für Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und Moritzstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 11. September 1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 60 vom 7. Dezember 1984) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 204 für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 47/55, Ritterstraße 1 - 4 und Kinkelstraße 8 - 15 sowie für Abschnitte der Ritterstraße und der Carl - Schurz - Straße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 29. September 1980 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 65 vom 14. November 1980) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 205 für das Gelände zwischen Fischerstraße, Wasserstraße, Lindenufer und Charlottenstraße sowie für einen Abschnitt der Wasserstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 20. Juli 1981 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 70 vom 6. November 1981) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 206 für das Gelände zwischen Kammerstraße, Lindenufer, Wasserstraße und Fischerstraße sowie für einen Abschnitt der Fischerstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 8. Mai 1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 60 vom 7. Dezember 1984) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 207 für das Gelände zwischen Reformationsplatz, Carl - Schurz - Straße, Straße Am Juliusturm, Breite Straße und Havelstraße sowie für die Havelstraße und Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und der Breite Straße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 3. August 1982 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 44 vom 10. September 1982) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 208 für das Gelände zwischen Kinkelstraße, Charlottenstraße, Carl - Schurz - Straße und Mühlengraben sowie Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und der Kinkelstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 6. August 1979 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 62 vom 28. September 1979) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 212 für die Grundstücke Havelstraße 18 - 21, Breite Straße 43 - 47, Kirchgasse 1 und 2 sowie Reformationsplatz 6 - 9 im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 14. Februar 1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr.39 vom 3. August 1984) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 213 für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 57/59 / Kinkelstraße 19 - 20, Carl - Schurz - Straße 61 und Kinkelstraße 16 - 18 sowie für eine Teilfläche der Straße Am Juliusturm im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 22. Oktober 1985 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 70 vom 15. November 1985) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 215 für die Grundstücke Charlottenstraße 22 - 24 Breite Straße 61 - 66 sowie für einen Abschnitt der Charlottenstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 24. Januar 1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 39 vom 3. August 1984) ist damit aufgehoben.

 

  • Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 217 für das Gelände zwischen Mühlengraben, Ritterstraße, Kinkelstraße und Moritzstraße sowie für Abschnitte der Ritterstraße, der Kinkelstraße und der Moritzstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 15. Mai 1984 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 60 vom 7. Dezember 1984) ist damit aufgehoben.

 

 

Zu B)

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11. November 2014 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 um die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 58, 60 und 62, Havelstraße 2/12, 12A, 14, 15, 16 und 17A, Breite Straße 41 und 42, Am Juliusturm 87/103 sowie um eine Teilfläche des Grundstücks Reformationsplatz 11, eine Teilfläche der Breite Straße, der Havelstraße und der Straße Am Juliusturm zu erweitern.

 

Der räumliche Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 umfasst nunmehr das Gelände zwischen Am Juliusturm, Breite Straße, Hertefeldstraße, Lindenufer, Mauerstraße, Breite Straße und Mühlengraben und einer Teilfläche des Grundstücks Carl - Schurz - Straße 12 sowie das Gelände zwischen Kolk, Möllentordamm, Behnitz und Am Juliusturm sowie einen Abschnitt der Straße Kolk im Bezirk Spandau

 

 

Begründung:

 

Zu A)

Erforderlichkeit der Einstellung der "Altstadtbebauungsplanentwürfe"

 

Die Altstadt Spandau hat seit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Spandau - Altstadt am Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts ihre Position als einziges Hauptzentrum am westlichen Stadtrand von Berlin kontinuierlich ausgebaut.

Der Weiterentwicklung dieses kompakten, lebendigen Stadtkerns mit Altstadtflair, der durch seine Multifunktionalität eine hohe Zentrumsfunktion besitzt, soll mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 auch planungsrechtlich Rechnung getragen werden.

 

Hierzu gehört neben dem generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten auch die Anpassung an veränderte Nutzungsansprüche eines modernen Stadtzentrums durch die Einstellung der über dreißig Jahre alten - nicht festgesetzten - Bebauungsplanentwürfe, aber auch durch die Überplanung der durch den Baunutzungsplan von 1960 ausgewiesenen Mischgebietsnutzung durch eine zeitgemäße Kerngebietsfestsetzung.

 

Im Folgenden werden die o. g. zu beschließenden Änderungen des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 im Einzelnen erläutert.

 

Um die Belebung der Altstadt durch eine kerngebietstypische Nutzungsmischung zu manifestieren, hat das Bezirksamt Spandau bereits seit 1954 die um den zentralen Marktplatz herum gelegenen Bebauungspläne VIII - 1a; VIII - 135; VIII - 190; VIII - 194; VIII - 195 und VIII - 202a mit der Art der baulichen Nutzung - Kerngebiet - festgesetzt.

 

In den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden die Bebauungsplanentwürfe VIII - 192 (MK); VIII - 193 (MK); VIII - 207 (MK), VIII - 208 (MK); VIII - 212 (MK); VIII - 215 (MK); VIII - 163 (MK + WA); VIII - 183 (MK + WA); VIII - 196b (MK + WA); VIII - 202b (MK + WA); VIII - 203 (MK + WA); VIII - 204 (MK + WA) sowie VIII - 213 (MK + WA); VIII - 196a (WA); VIII - 205 (WA); VIII - 206 (WA) und VIII - 217 (WA) aufgestellt und die der Carl - Schurz - Straße und der Breite Straße zugewandten Blöcke in der Altstadt Spandau als "Kerngebiet" ausgewiesen.

 

Lediglich die den Hauptnutzungsachsen abgewandten Wohnblöcke der Randbereiche der Altstadt, die aufgrund ihres heutigen Gebietscharakters eine funktionale Nutzungsmischung widerspiegeln, sollten in den für diese Bereiche aufgestellten Bebauungsplänen ausschließlich als "allgemeines Wohngebiet" festgesetzt werden.

 

Die ebenfalls in diesen Zeitraum fallende, vom Land Berlin beschlossene dritte Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Spandau - Altstadt vom 15. März 1978 (GVBl. vom 14. März 1978, S. 837) hatte zum Ziel, die Altstadt als Zentrum des Bezirks, als Ort städtischen Wohnens und als kulturhistorische Stätte zu erneuern und wiederherzustellen.

Die städtebauliche Neuordnung des Sanierungsgebietes Spandau - Altstadt, die mittels der Aufstellung der o. g. Bebauungspläne planungsrechtlich geregelt werden sollte, sah die weitgehende Sicherung der vorhandenen Bebauung und die Schließung der Blockränder durch Baulückenschließung vor. Die Anordnung der bestehenden und neuen Bebauung erfolgte in der Weise, dass durch die Anordnung der Baukörper blockweise ein fast geschlossener Innenbereich mit öffentlichem Charakter entstand.

Die weitgehende Entkernung des Blockinnenbereiches diente dazu, diesen Raum für die private und öffentliche Nutzung freizuhalten, dadurch die Wohnattraktivität zu steigern und eine Verbesserung der Wohn- und Freiflächenqualität zu erzielen.

Neben der Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurde auch den sozialen und kulturellen Bedürfnissen, den Belangen des Bildungswesens sowie dem Bedarf nach Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten Rechnung getragen.

 

Die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf, die Baukörperausweisungen für historisch und städtebaulich wertvolle Gebäude zu deren Erhaltung und deren nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplanentwurf als "Baudenkmal", die weitgehende Erhaltung des vorhandenen Vegetationsbestandes über die Festsetzung von Anpflanzbindungen in den Innenbereichen zeugen davon.

Durch die Berücksichtigung der Nachfrage nach Wohn- und Geschäftsräumen in der Altstadt durch die Errichtung von Neubauten wurden die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur, im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung berücksichtigt.

Das erklärte Ziel, neben der Stärkung der Zentrumsfunktion auch das Wohnangebot in der Altstadt Spandau zu erhöhen, wurde insbesondere durch die textliche Festsetzung unterstützt, dass im "Kerngebiet" oberhalb des ersten Vollgeschosses Wohnungen allgemein zulässig sind.

Die Festsetzung des weitläufigen "Fußgängerbereichs" in den Bebauungsplänen diente der Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses sowie der engen Straßen - und Gassenquerschnitte.

 

Die drei Hauptsanierungsziele für die Altstadt Spandau (Wiederherstellung der Altstadt als Zentrum des Bezirks, als Ort städtischen Wohnens und als kulturhistorische Stätte) wurden mit Hilfe der in den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts aufgestellten Altstadtbebauungspläne umgesetzt.

 

Seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts haben die Altstadtbebauungsplanentwürfe auf die kulturelle und städtebauliche Entwicklung der Altstadt Spandau jedoch keinen Einfluss mehr.

 

Seit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Spandau - Altstadt durch die Rechtsverordnung des Senats von Berlin vom 12. Mai 1998 (GVBl. am 29. Mai 1998) endete auch der Prozess der Arrondierung von Grundstücken.

Die Schließung von Baulücken in den 80er und frühen 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts erfolgte nahezu vollständig durch die Bestätigung von dreizehn Planreifeerklärungen gemäß § 33 Abs. 2 des Baugesetzbuchs im Rahmen der Bebauungsplanverfahren der Bebauungsplanentwürfe VIII - 183; VIII - 192; VIII - 193; VIII - 203; VIII - 207, VIII - 213 und VIII - 215.

Die letzte Planreifebestätigung wurde 1994 (vor 19 Jahren) beschlossen, und die restlichen Planreifebestätigungen erfolgten vor mehr als 20 Jahren im Zeitraum von 1980 bis 1990.

Die Altstadtbebauungsplanentwürfe wurden bereits seit 20 bis 30 Jahren (der älteste Bebauungsplanentwurf VIII - 204 seit nunmehr 33 Jahren) nicht mehr bearbeitet. Daraus wird ebenfalls ersichtlich, dass die Erforderlichkeit, die damals zur Aufstellung der Pläne geführt hat, heute nicht mehr gegeben ist.

 

Der Altstadtkern weist nur noch drei unbebaute Einzelgrundstücke (Marktstraße 4a (rd. 92 m²), Fischerstraße 11 - 12 (rd. 294 m²) und Fischerstraße 33 - 34 (rd.552 m²)) auf.

Zwei davon (Markt 4a und Fischerstraße 33 - 34) liegen in den als "Kerngebiet" bereits festgesetzten Bebauungsplänen VIII - 194 und VIII - 202a. Das Grundstück Fischerstraße 11 - 12 befindet sich am östlichen Rand der Altstadt innerhalb des geplanten allgemeinen Wohngebietes.

Die unbebauten Grundstücke machen mit insgesamt rd. 940 m² Grundstücksfläche einen Anteil von rd. 0,5% an der Gesamtfläche des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 (rd. 175.000 m²) aus.

 

Seit der Aufhebung des Sanierungsgebietes hat die Altstadt in den letzten 15 Jahren ihre Position als Zentrum des Bezirks ausgebaut und weist heute einen kompakten Stadtkern auf, der durch seine Multifunktionalität eine hohe Zentrumsfunktion besitzt und das einzige Hauptzentrum am westlichen Stadtrand von Berlin darstellt.

Mit einem Einzugsbereich von ca. einer halben Millionen Einwohnern gilt die Spandauer Altstadt als Hauptzentrum Spandaus.

Im Rahmen der "Vorschaltstudie zur Gründung einer Altstadt - Agentur" vom März 2012 im Auftrag des Bezirksamtes Spandau wird unter Punkt 2.3.4 auf Seite 17 auf Zahlen aus einer Erhebung vom September 2011 Bezug genommen, die darlegen, dass sich in der Altstadt Spandau (ohne Arcaden) 123 Einzelhandelsbetriebe befinden, die insgesamt eine Verkaufsfläche (VKF) von 32.195 m² aufweisen.

 

Zudem besitzt die Altstadt das Rathaus Spandau als zentralen Verwaltungsort, einen zentralen Verkehrsknotenpunkt (Fernbahnhof und S - Bahnhof Spandau) sowie zahlreiche Kultur- und Freizeitangebote (Kino, Theater, Gastronomie, Fitness).

Auf Seite 10 der o. g. Vorschaltstudie wird ausgeführt, dass der Stadtentwicklungsplan "Zentren 3" vom Juli 2011 die Altstadt Spandau als "gesellschaftlichen und kulturellen Mittelpunkt Spandaus" einordnet. In der Karte "Zentrenhierarchie" wird die Altstadt Spandau als eines der acht Hauptzentren der Stadt Berlin neben der City West, Mitte, Friedrichstraße und dem Alexanderplatz genannt.

 

Die Altstadt Spandau gilt heute auch als einer der wichtigen bauhistorischen Orte Berlins. Standorte wie die Nikolai - Kirche, das Museum der Nikolai - Gemeinde "Spandovia Sacra", Mauerreste eines Dominikaner Klosters aus dem 13. Jahrhundert am Reformationsplatz und das Gotische Haus mit der Stadtinformation zeugen davon.

Darüber hinaus ist die Altstadt Spandau nach wie vor ein beliebter Ort des Wohnens. Durch die geplante Mischung aus Wohnen und gewerblicher Nutzung sowie die Lage an der Havel soll die Altstadt Spandau auch weiterhin ein attraktiver Wohn - und Arbeitsstandort bleiben.

 

Um neben der planungsrechtlichen Sicherung auch die Entwicklungsstrategien zur Umsetzung wichtiger Einzelprojekte für dieses historische Quartier zukünftig fortführen zu können, wurde die Altstadt Spandau im Sommer 2014 im Rahmen des Programms "Aktive Zentren" zur Aufnahme in die Städtebauförderung ausgewählt und in das Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" aufgenommen.

In diesem Zusammenhang soll das Fördergebiet als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB räumlich festgelegt sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) als Planungs - und Steuerungsinstrument erstellt werden.

Seit 2010 befindet sich die Altstadt Spandau in der Kulisse der Senatsinitiative "Aktionsraum plus Spandau - Mitte. Die Stärkung der Spandauer Altstadt bildet seit 2011 auch hier einen Handlungsschwerpunkt.

 

Der Geltungsbereich des am 20. November 2009 aufgestellten einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10, dessen städtebauliches Ziel es ist, Vergnügungsstätten unter der Geltung der Baunutzungsverordnung von 2013 ausschließen, überlappt sich mit den einzustellenden Altstadtbebauungsplänen, da er nahezu die gesamte Altstadt sowie einen Teilbereich des Kolks umfasst.

Zehn der siebzehn einzustellenden Altstadtbebauungsplanentwürfe (VIII - 163; VIII - 193; VIII - 196b; VIII - 203; VIII - 204; VIII - 205; VIII - 208; VIII - 212; VIII - 213; VIII - 215) treffen parallel zum einfachen Bebauungsplanentwurf VIII - B 10 Regelungen zum Ausschluss von Spielhallen bzw. Vergnügungsstätten, die jedoch auf überholten Rechtsgrundlagen (BauNVO 77 und 90) basieren. Durch die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 besteht nunmehr auch im Hinblick auf die Regelung des Ausschlusses von Vergnügungsstätten keine Erforderlichkeit für die Fortführung der Altstadtbebauungsplanentwürfe.

 

Zudem aktualisierte und überlappte der einfache Bebauungsplanentwurf VIII - B10 die Festsetzungen des 1986 aufgestellten einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 5, dessen Einstellung zwischenzeitig durch den Bezirksamtsbeschluss vom 26. November 2013 erfolgt ist und im Amtsblatt Nr. 53 vom 6. Dezember 2013 auf Seite 2494 veröffentlicht wurde.

 

Gegen die Einstellung der Altstadtbebauungspläne bestehen auch seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - II C - gemäß Schreiben vom 22. Februar 2014 keine Bedenken.

 

Die Aufhebung der Aufstellung der "Altstadtbebauungspläne" sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans VIII - B 10 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 4. März 2014 mitgeteilt und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand der einzustellenden Bebauungsplanentwürfe

 

VIII - 163

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 163 für das Gelände zwischen Carl - Schurz - Straße, Charlottenstraße, Kinkelstraße und Moritzstraße sowie für den Abschnitt der Charlottenstraße zwischen Carl - Schurz - Straße und Kinkelstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 12. Juni 1972. Die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs VIII -163 aufgrund der Änderung des Geltungsbereichs erfolgte am 11. September 1984.

 

Des Weiteren wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 14. Februar 1989 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20. November 1990 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf VIII - 163 wurde am 13. Mai 1992 zuletzt geändert, da sich die künftigen Festsetzungen aufgrund des Bauantrages für das Grundstück Kinkelstraße 55 (Dachraumausbau - Genehmigung sollte über Befreiung erfolgen) änderten.

Seit 1992 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 163 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 183

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 183 für den Bereich zwischen Breite Straße, Charlottenstraße, Lindenufer und Mauerstraße sowie für einen Abschnitt des Lindenufers im Bezirk Spandau erfolgte am 31. Juli 1978.

Des Weiteren wurden eine Erörterungsveranstaltung am 13. Oktober 1978, die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 22. Januar 1979 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Februar / März 1979 im Rahmen der Sonderplanungssitzung vom 11. April 1979 durchgeführt. Eine weitere Sonderplanungssitzung erfolgte am 25. April 1984.

 

Mit dem Schreiben II b A 24/Gr. -6142/ VIII - 183 vom 13. Juni 1984 bestätigte die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen die Erteilung der Planreife gemäß § 33 BBauG für die Grundstücke Lindenufer 31 - 38.

Der Bezirksamtsbeschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte am 13. Mai 1986. Nach einer eingeschränkten Beteiligung vom 11. August bis 25. August 1986 wurde der Bebauungsplanentwurf VIII - 183 wiederholt (1993 und 1998) der Senatsverwaltung zur Rechtsprüfung vorgelegt.

Letztendlich war die Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs VIII - 183 nicht möglich, da es widersprüchliche Festsetzungen zu der Vergnügungsstättenregelung in den Bebauungsplänen VIII - 183 und VIII - B 5 gab (VIII - 183 lässt Vergnügungsstätten ausnahmsweise zu; VIII - B 5 lässt Vergnügungsstätten generell nicht zu).

Die Einstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 5 ist zwischenzeitig durch Bezirksamtsbeschluss vom 26.11.2013 erfolgt.

Seit 1998 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 183 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 192

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 192 für die Grundstücke zwischen Markt, Mönchstraße, Reformationsplatz und Carl - Schurz - Straße im Bezirk Spandau erfolgte am 4. September 1978.

Des Weiteren wurden eine Erörterungsveranstaltung am 20. Oktober 1978 sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 22. Januar 1979 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf VIII - 192 hat in der Planungssitzung vom 11. April 1979 die Zustimmung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefunden und wurde in der Zeit vom 15. Juni 1981 bis zum 15. Juli 1981 öffentlich ausgelegt. Das Abwägungsergebnis zur öffentlichen Auslegung wurde im Bezirksamt Spandau nicht beschlossen.

Für die Bauvorhaben auf folgenden Grundstücken wurde das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB bestätigt:

  •    Reformationsplatz 3 - 4 (Schreiben SenBauWohn II b A 24 - 6142/VIII -192 vom

4. November 1980)

  •    Markt 12 - 13 (Schreiben SenBauWohn II b A 24/Sch - 6142/VIII -192 vom 13. Juli 1983)
  •    Mönchstraße 7 - 9 (Schreiben SenBauWohn II b A 24 - 6142/VIII -192 vom

29. September 1983)

  •    Carl - Schurz - Straße 40 - 42/Markt 14

              (Schreiben SenBauWohn II b A 24/Ka - 6142/VIII -192 vom 8. Oktober 1984)

 

Planreifebestätigung für das Grundstück Carl - Schurz - Straße 46

Aufgrund vorgebrachter Anregungen während der öffentlichen Auslegung (Ausweitung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Carl - Schurz - Straße 46 bei gleichzeitiger Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Moritzstraße 7 - 9) wurde aufgrund der daraufhin erfolgten Planänderung vom 7. Februar bis 21. Februar 1983 eine eingeschränkte Bürgerbeteiligung gemäß § 2a Abs. 7 BBauG durchgeführt.

Dieser Verfahrensschritt bedingte wiederum die Berücksichtigung weiterführender Bedenken in Form einer erneuten Planänderung (u. a. Erweiterung der Bebauungstiefe, Erhöhung der zulässigen Geschossfläche, Reduzierung der Fläche für Gemeinschaftsanlagen), die auch eine erneut durchzuführende Bürgerbeteiligung gemäß § 2a Abs. 7 BBauG zur Folge hatte.

 

Im Jahr 1988 erforderten die Inhalte des eingereichten Bauantrages für das Grundstück Carl - Schurz - Straße 46 eine weitere Änderung des Bebauungsplanentwurfs VIII - 192, indem die Geschoßfläche dem Bauvorhaben angepasst und durch die Aufnahme einer entsprechenden Planergänzungsbestimmung die Zulässigkeit für ein weiteres Vollgeschoss im Dachraum geregelt wurde. Es erfolgte die Durchführung einer erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März 1990.

Mit Schreiben vom Dezember 1990 bestätigte die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen das Vorliegen der Planreife für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Carl - Schurz - Straße 46.

Seit 1990 wurde der Bebauungsplanentwurf VIII - 192 nicht weiterbearbeitet.

 

VIII - 193

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 193 für den Bereich zwischen Markt, Mönchstraße, Reformationsplatz, Kirchgasse und Breite Straße sowie für die Mönchstraße und die Kirchgasse im Bezirk Spandau erfolgte am 6. August 1979.

Des Weiteren wurden eine Erörterungsveranstaltung am 5. Oktober 1979 sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 4. Februar 1980 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf VIII - 192 hat in der 83. Planungssitzung vom 4. Februar 1980 die Zustimmung der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefunden.

Für die Bauvorhaben auf folgenden Grundstücken wurde das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB bestätigt:

  •    Mönchstraße 12 - 16 (Schreiben SenBauWohn II b A 24/Gr - 6142/VIII -193 vom

28. Februar 1985)

  •    Breite Straße 50 und 51 (Schreiben SenBauWohn III B 2 / 6142/VIII -193 vom

20. November 1986)

  • Reformationsplatz 5 (Schreiben SenBauWohn II B 52 - 6142/VIII -193 vom Januar 1989)

Seit 1989 wurde der Bebauungsplanentwurf VIII - 193 nicht weiterbearbeitet.

 

VIII - 196a

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 196a für die Grundstücke Kammerstraße 7 - 11 A und Lindenufer 10 - 12 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Lindenufer 9 / Breite Straße 33 - 34 und einen Abschnitt der Kammerstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 19. August 1986.

Seit 1986 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 196a nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 196b

Die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 196 (Teilungsbeschluss) und die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurf mit der Bezeichnung VIII - 196b für das Gelände zwischen Breite Straße, Hertefeldstraße, Lindenufer, der südlichen Grenze des Grundstücks Lindenufer 7 - 8, nördliche Verlängerung der Fischerstraße und Kammerstraße sowie für Abschnitte der Breite Straße und der Kammerstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 7. November 1989.

Seit 1989 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 196b nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 202b

Die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 202 (Teilungsbeschluss) und die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit der Bezeichnung VIII - 202b für die Grundstücke Breite Straße 22 - 24, Wasserstraße 1 - 3 und Fischerstraße 26 - 28 im Bezirk Spandau erfolgte am 30. April 1990 und 22. Mai 1990.

Seit 1990 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 202b nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII -203

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 203 für das Gelände zwischen Carl - Schurz - Straße, Moritzstraße, Kinkelstraße und Ritterstraße sowie für Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und Moritzstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 11. September 1984.

Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 6. November 1990 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 30. Mai 1991 bis zum 15. Juli 1991 durchgeführt. Zu dem Ergebnis der Trägerbeteiligung gab es keinen Bezirksamtsbeschluss.

In der Sitzung des Ausschusses für die Beratung von Bebauungsplänen vom 6. Dezember 1994 wurden folgende Punkte behandelt:

-                      Vorstellung des Ergebnisses der Trägerbeteiligung

-                      Mitteilung über das Vorliegen eines Bauantrages für das Grundstück Kinkelstraße 3 - 5

-                      Der Ausschuss für die Beratung von Bebauungsplänen geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 2 BauGB erfüllt sind.

Seit 1994 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 203 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII -204

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 204 für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 47/55, Ritterstraße 1 - 4 und Kinkelstraße 8 - 15 sowie für Abschnitte der Ritterstraße und der Carl - Schurz - Straße im Bezirk Spandau erfolgte am 29. September 1980.

Des Weiteren wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 28. Juni 1983 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen in der 94. Planungssitzung am 22. Dezember 1982 durchgeführt.

Seit 1982 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 204 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 205

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 205 für das Gelände zwischen Fischerstraße, Wasserstraße, Lindenufer und Charlottenstraße sowie für einen Abschnitt der Wasserstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 20. Juli 1981.

Des Weiteren wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 28. Juni 1983 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen in der 99. Planungssitzung am 22. Februar 1984 durchgeführt.

Seit 1984 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 205 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 206

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 206 für das Gelände zwischen Kammerstraße, Lindenufer, Wasserstraße und Fischerstraße sowie für einen Abschnitt der Fischerstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 8. Mai 1984.

Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 25. Juni 1991 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 7. Oktober 1991 bis zum 29. November 1991 durchgeführt. Zu dem Ergebnis der Trägerbeteiligung gab es keinen Bezirksamtsbeschluss.

Seit 1991 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 206 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 207

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 207 für das Gelände zwischen Reformationsplatz, Carl - Schurz - Straße, Straße Am Juliusturm, Breite Straße und Havelstraße sowie für die Havelstraße und Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und der Breite Straße im Bezirk Spandau erfolgte am 3. August 1982.

 

Des Weiteren wurden Erörterungsveranstaltungen am 24. November 1980 und am 12. November 1982 sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 13. September 1983 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf VIII - 207 hat in der Sonderplanungssitzung vom 25. April 1984 (Nachbesprechung vom 8. Mai 1984) die Zustimmung der Senatsverwaltung für Bau - und Wohnungswesen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefunden.

 

Für die Bauvorhaben auf folgenden Grundstücken wurde das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB bestätigt:

  •    Havelstraße 1 - 7 (Schreiben SenBauWohn II b A 25 - 6142/VIII - 207 vom 3. Mai 1985)
  •    Breite Straße 41 und 42 (Schreiben SenBauWohn II b A 25 - 6142/VIII - 207 vom

3. Mai 1985 )

Seit 1985 wurde der Bebauungsplanentwurf VIII - 207 nicht weiterbearbeitet.

 

VIII - 208

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 208 für das Gelände zwischen Kinkelstraße, Charlottenstraße, Carl - Schurz - Straße und Mühlengraben sowie Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und der Kinkelstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 6. August 1979.

Des Weiteren wurden eine Erörterungsveranstaltung am 12. Oktober 1979, die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 4. Februar 1980 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen in der 83. Planungssitzung am 27. Februar 1980 durchgeführt.

Im Jahr 1988 erfolgte eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs VIII -208 (Stand vom 14. Oktober 1980), die dann aber seit 1988 nicht weiter verfolgt wurde.

 

VIII - 212

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 212 für die Grundstücke Havelstraße 18 - 21, Breite Straße 43 - 47, Kirchgasse 1 und 2 sowie Reformationsplatz 6 - 9 im Bezirk Spandau erfolgte am 14. Februar 1984.

Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 10. August 1993 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 18. August 1993 bis zum 30. September 1993 durchgeführt. Zu dem Ergebnis der Trägerbeteiligung gab es keinen Bezirksamtsbeschluss.

Seit 1993 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 212 nicht weiterbearbeitet worden.

 

VIII - 213

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 213 für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 57/59 / Kinkelstraße 19 - 20, Carl - Schurz - Straße 61 und Kinkelstraße 16 - 18 sowie für eine Teilfläche der Straße Am Juliusturm im Bezirk Spandau erfolgte am 22. Oktober 1985.

Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 9. Dezember 1986 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurde in der Zeit vom 28. August 1987 bis zum 16. Oktober 1987 durchgeführt.

Vorgebrachte Bedenken (SenSchulBSport) in Bezug auf die Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Planreife gemäß § 33 Abs. 2 BauGB für das neuzubildende Grundstück an der Straße Am Juliusturm 105 (Teilflächen der Grundstücke Kinkelstraße 16 - 20 und Carl - Schurz - Straße 57/61) konnten ausgeräumt werden.

 

Ein Erfordernis zur Änderung des Bebauungsplans - bezogen auf das Vorhabengrundstück - ergab sich aus der Trägerbeteiligung somit nicht. In der 1. Sitzung des Ausschusses für die Beratung von Bebauungsplänen am 11. April 1989 ergab, dass der Ausschuss einem Auftrag auf Planreifeerklärung zustimmte.

Die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen ging aufgrund der durchgeführten umfangreichen Erörterungen mit den Bürgern im Rahmen der Sanierung, mit den Fachverwaltungen und den Trägern öffentlicher Belange davon aus, dass alle wesentlichen Aspekte , die für die Abwägung von Bedeutung sind, bekannt und in die Wichtigkeit und Wertung der einzelnen Belange einbezogen wurden.

 

Für das folgende Bauvorhaben wurde das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 Abs. 2 BauGB bestätigt:

  • Am Juliusturm 105 (Schreiben SenBauWohn III B 51 - 6142/VIII -213 vom 12. Januar 1990)

Seit 1990 wurde der Bebauungsplanentwurf VIII - 213 nicht weiterbearbeitet.

 

VIII - 215

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 215 für die Grundstücke Charlottenstraße 22 - 24 Breite Straße 61 - 66 sowie für einen Abschnitt der Charlottenstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 24. Januar 1984.

Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 18. November 1986 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurde in der Zeit vom 6. April 1987 bis zum 15. Mai 1987 durchgeführt.

Aufgrund der vorgebrachten Bedenken im Rahmen der Trägerbeteiligung in Bezug auf die Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Planreife gemäß § 33 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Breite Straße 61 - 62/Charlottenstraße 23 - 24 war nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen eine Planänderung erforderlich und eine sich daraus ergebene Durchführung einer eingeschränkten Betroffenenbeteiligung vom 24. Oktober 1988 bis 11. November 1988 erforderlich.

In der 36. Sitzung des Ausschusses für die Beratung von Bebauungsplänen am 1. November 1988 nahm der Ausschuss den Bebauungsplanentwurf VIII - 215 zustimmend zur Kenntnis und ging davon aus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife nach § 33 BauGB erfüllt sind.

Die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen ging aufgrund des durchgeführten Bebauungsplanverfahrens davon aus, dass alle wesentlichen Aspekte , die für die Abwägung von Bedeutung sind, bekannt und in die Wichtigkeit und Wertung der einzelnen Belange einbezogen wurden.

 

Für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Breite Straße 61 -62/Charlottenstraße 23 - 24 wurde das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 Abs. 2 BauGB BauGB durch die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen mit Schreiben - SenBauWohn III B 52 - 6142/VIII -215 - vom 3. April 1989 bestätigt:

Seit 1989 wurde der Bebauungsplanentwurf VIII - 215 nicht weiterbearbeitet.

 

VIII - 217

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 217 für das Gelände zwischen Mühlengraben, Ritterstraße, Kinkelstraße und Moritzstraße sowie für Abschnitte der Ritterstraße, der Kinkelstraße und der Moritzstraße im Bezirk Spandau erfolgte am 15. Mai 1984.

Des Weiteren wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 25. Juni 1991 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 26. November 1991 bis zum 26. Januar 1992 durchgeführt. Zu dem Ergebnis der Trägerbeteiligung gab es keinen Bezirksamtsbeschluss.

Seit 1992 ist der Bebauungsplanentwurf VIII - 217 nicht weiterbearbeitet worden.

 

 

Begründung

 

Zu B)

Änderung (Erweiterung) des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans VIII - B 10

 

Die Fläche am nördlichen Rand der Altstadt Spandau, um den der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 erweitert werden soll, umfasst größtenteils das Gelände des einzustellenden Altstadtbebauungsplanentwurfs VIII - 207 zwischen Reformationsplatz, Carl - Schurz - Straße, Straße Am Juliusturm, Breite Straße und Havelstraße, die Havelstraße und Abschnitte der Carl - Schurz - Straße und der Breite Straße.

 

Nach der Einstellung des Bebauungsplanentwurfs VIII - 207, als einer der Altstadtpläne, bilden die Inhalte des am 9. Juli 1969 festgesetzten Bebauungsplans VIII - 24 a ("öffentliche Straßenverkehrsfläche") sowie der Baunutzungsplan von 1960 ("Nichtbaugebiet") die rechtliche Beurteilungsgrundlage.

Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 um die Grundstücke an der Havelstraße sollen die im Bebauungsplan VIII - 24 a manifestierten, überholten Festsetzungen einer autogerechten Stadt der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts und die Festsetzung eines Nichtbaugebietes gemäß des Baunutzungsplanes überplant und eine Kerngebietsnutzung festgesetzt werden.

Das Maß der Nutzung von baulichen Vorhaben bestimmt sich gemäß § 34 BauGB.

 

Für den nördlichen Eingangsbereich der Altstadt soll u. a. mit der künftigen Festsetzung eines "Kerngebietes" das städtebauliche Ziel einer arrondierenden Bebauung gesichert werden, um das historisch geschlossene Stadtbild der Spandauer Altstadt auch künftig zu erhalten und die nördliche Eingangssituation in die Spandauer Altstadt signifikant baulich aufzuwerten, so dass auch der nördliche Altstadtbereich funktional gestärkt werden kann.

 

Mit der Integration des Blockes um die Havelstraße in den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 soll weiterhin entgegengewirkt werden, dass sich in diesem durch eine kerngebietstypische Nutzungsmischung gekennzeichneten Bereich (Restaurants, Kinos, Geschäfte und weiteren Dienstleistungen) Vergnügungsstätten ansiedeln können.

Diese sollen über textliche Festsetzungen ausgeschlossen werden (siehe TEF Nr. 3).

 

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 umfasst nunmehr das Gelände zwischen Am Juliusturm, Breite Straße, Hertefeldstraße, Lindenufer, Mauerstraße, Breite Straße und Mühlengraben und eine Teilfläche des Grundstücks Carl - Schurz - Straße 12 sowie das Gelände zwischen Kolk, Möllentordamm, Behnitz und Am Juliusturm sowie einen Abschnitt der Straße Kolk im Bezirk Spandau.

 

Das einfache Bebauungsplanverfahren VIII - B 10 soll gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

 

B) Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748).

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S 692).

 

 

C) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Durch die künftigen Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 entstehen dem Land Berlin keine Kosten.

 

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt (unmaßstäblich) beigefügt:

 

 

Berlin - Spandau, den 29.01.2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bürgermeister              Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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