Drucksache - 0748/XIX  

 
 
Betreff: Handy-Parken in ganz Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.10.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 16.08.2013
Vorl. z.K. v. 01.10.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob alle Parkscheinautomaten im Bezirk so aus- bzw

Das Bezirksamt erlaubt sich, einleitend die Funktionsweise der Zahlung der Parkgebühr mittels eines Mobil-Telefons (so genanntes "Handy-Parken") an dieser Stelle noch einmal kurz zu erläutern:

 

Um einen Parkprozess zu beginnen, wählt der Parker per Mobilphon seinen Anbieter an und gibt den Parkbereich an. Die sechsstellige Nummer für den Handyparkbereich steht auf dem orange-farbenen Aufkleber am Parkscheinautomaten (siehe unten). Die ersten drei Ziffern 100 stehen für Berlin, die letzten drei Ziffern stehen für den jeweiligen Handyparkbereich, im nachstehenden Beispiel also für den Handyparkbereich 011.

parkzone_berlin_158x158.png

Es gibt in Berlin insgesamt 23 Handyparkbereiche. Sie unterscheiden sich durch die Bezirke, die Gebühr und den Umfang der gebührenpflichtigen Zeit, sie dürfen jedoch nicht mit den Nummern der Bewohnerparkzonen verwechselt werden. In Spandau ist in den Bewohnerparkzonen 10 bis 13 generell der Handyparkbereich 061, jedoch für die Straßenabschnitte mit der "Brötchentaste" der Handyparkbereich 062 vergeben.

Die Abrechnung erfolgt, wie auch beim Einwurf von Münzen, jeweils in 5-Cent-Schritten, wofür je nach Gebührenhöhe 1-3 Minuten (in Spandau: 3 Minuten) geparkt werden kann.

Nach Abschluss des Parkvorgangs meldet sich der Parker bei seinem Anbieter durch einen Anruf wieder ab.

Zur Identifikation als Handy-Parker erhält der Nutzer bei Registrierung vom gewählten Handyparkbetreiber eine Vignette übersandt. Diese muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug angebracht werden und dient der Kontrollmöglichkeit durch das bezirkliche Ordnungsamt. (Quelle: www.mobil-parken.de)

 

Diese Möglichkeit des Handy-Parkens wurde in den Spandauer Bewohnerparkzonen 10 bis 13 bereits am 01.04.2006 flächendeckend eingeführt.

 

An den insgesamt 15 Parkscheinautomaten in den bezirklichen Subzentren ist das Handy-Parken dagegen nicht realisierbar. Im Gegensatz zu der flächenhaften Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes mit einheitlichen Geltungszeiten und nur zwei unterschiedlichen Tarifstufen gelten in den Subzentren an ausgewählten kürzeren Straßenabschnitten den örtlichen Gegebenheiten individuell angepasste Bewirtschaftungszeiten.

 

Während also für die Altstadt nur zwei Handy-Parkbereichen (061 und 062) anzuwählen sind, müssten für die Subzentren noch eine Vielzahl weiterer Handy-Parkbereiche eingerichtet und berlinweit abgestimmt werden. Dies erscheint angesichts des organisatorischen Aufwandes in Relation zu der geringen Zahl von bewirtschafteten Stellflächen nicht sinnvoll.

 

Eine Umrüstung der vorhandenen Parkscheinautomaten auf die Möglichkeit der Zahlung mittels Kredit- oder EC-Karte ist selbstverständlich grundsätzlich möglich. Dies setzte jedoch nicht unerhebliche Investitionskosten voraus und führte zu erhöhten Unterhaltungskosten für die Abrechnung der Gebühren, letztendlich also mit der Folge geringerer Einnahmen für den Bezirkshaushalt.

 

 

Berlin-Spandau, den 01.10.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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