Drucksache - 0743/XIX  

 
 
Betreff: Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 11b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive ... im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 07.08.2013
Anlage z. Vorl. z. B. v. 07.08.2013
Vorl. z. K. v. 11.02.2014
Anlage z. Vorl. z. K. v. 11.02.2014

1
  1. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 26. Mai 1987 über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 11 - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19. Mai 1988 (1. Zwischenbericht) - XII. Wahlperiode
     
  2. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 29. September 2009 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 11 - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28. Januar 2013 (2. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 0560 / XIX. Wahlperiode
     
  3. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 6. August 2013 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 11b vom 7. August 2013 - Vorlage zur Beschlussfassung (3. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 0743 / XIX. Wahlperiode

 

in Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt (unmaßstäblich)

 

Durch die Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 11b ändert sich das bestehende Planungsrecht (Ausweisungen des Baunutzungsplanes; Inhalte der festgesetzten Bebauungspläne), indem der Ausschluss von Vergnügungsstätten festgesetzt wird, um den negativen Einfluss dieser Nutzungsart auf gewachsene Stadtquartiere mit städtebaulichen und sozio - ökonomischen Problemen entgegenzuwirken.

Hierzu werden die Ausweisungen des Baunutzungsplans sowie die Inhalte der vor 1990 festgesetzten Bebauungspläne, die sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 11 b befinden, in das aktuelle Recht der BauNVO 90 übergeleitet und als allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), als Mischgebiet (§ 6 BauNVO), als Kerngebiet (§ 7 BauNVO) und als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt.

 

Der einfache Bebauungsplan VIII - B 11b ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 11b am 26. November 2013 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin am 5. Dezember 2013 auf Seite 619 verkündet worden.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden.

 

 

Berlin-Spandau, den 11.02.2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

A) Begründung:

 

 
 

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