Drucksache - 0621/XIX
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Das Bezirksamt hatte bereits im Vorfeld des o.g. Beschlusses im zuständigen Fachausschuss mitgeteilt, dass eine Umbenennung des Stichweges zur Zitadelle (Am Juliusturm 64) und der Straße "An der Spreeschanze" rechtlich nicht zulässig sei.
Das entsprechende Schreiben der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das in Kopie bereits am 19.03.2013 in der 015/XIX(BuV). Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vom Bezirksamt an die Ausschussmitglieder verteilt worden ist, ist nun nochmals als Anlage beigefügt.
Berlin-Spandau, den 29.05.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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