Drucksache - 0614/XIX
Grundsätzlich wird eine solche Veranstaltung von der zuständigen Schulaufsicht befürwortet. Bei einer Planung müssen im Vorfeld die Oberschulen hinsichtlich ihrer Teilnahmebereitschaft befragt und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Vom weiteren Verlauf wird zu gegebener Zeit berichtet.
Berlin-Spandau, den 30 Mai 2013
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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Bezirksamt Spandau
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