Drucksache - 0577/XIX  

 
 
Betreff: Wie informiert das Bezirkamt über das Streusalzverbot?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfr. GAL v. 18.02.2013
Antwort vom 09.03.2013

1
  1. In wie vielen Fällen wurde im Winter 2011/12 und 2012/13 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 49 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 1 Nr. 7 Berliner Naturschutzgesetz wegen der Verwendung von Streusalz und anderen Auftaumitteln auf Grundstücken eingeleitet?
  2. In wie vielen Fällen wurde eine Geldbuße verhängt?
  3. Aus welchen Gründen wurden Geldbußen verhängt bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
  4. Wie viele Geldbußen wurden in welcher Höhe verhängt?
  5. In welchen Einfamilienhausgebieten Spandaus wurde der von den bezirklichen Ordnungsämtern gemeinsam erarbeitete Flyer, der die Berlinerinnen und Berliner über ihre Winterdienstpflichten informieren soll, als Postwurfsendung verteilt?
  6. An welchen Tagen hat das Bezirksamt Spandau zu Beginn der Wintermonate 2009/10, 2010/11, 2011/12 und 2012/13 über das Streusalzverbot per Presseinformation informiert?
 
 

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