Drucksache - 0410/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan 5-88
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Kenntnisnahme
04.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 02.10.2012
Anlage z. Vorl.z.K. v. 02.10.2012

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Beschluss des Bezirksamtes vom 20. Dezember 2011 über die Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 88

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5.000

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2011 beschlossen, für das Grundstück Griesingerstraße 27 im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld auf der Grundlage des Vorentwurfs  den Bebauungsplan 5 – 88 aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu führen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

Mit der Durchführung der Beschlüsse ist die Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

 

Begründung:

 

Gemäß §1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich – gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin – bekannt zu geben.

 

Anlass für die Planaufstellung

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-88 ist die geplante Nachnutzung des ehemaligen Krankenhauses Spandau als Wohngebiet. Die Interessen des Bezirks Spandau auf städtebauliche Neuordnung des Geländes und die der Eigentümerin Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH auf wirtschaftliche Nachnutzung sind in Einklang zu bringen. In ersten Gesprächen wurde ein städtebauliches Konzept entworfen.

 

Die geplanten Arten der Nutzung Wohnen, Grünfläche und öffentliche Straßenverkehrsfläche sind nach dem geltenden Planungsrecht nicht realisierbar, da das beabsichtigte Vorhaben Wohngebiet weder aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar noch entsprechend den Festsetzungen des Baunutzungsplans (BNP) 1958/60 genehmigungsfähig ist. Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil und der Zweckbestimmung Krankenhaus dar. Der Baunutzungsplan weist als Art der baulichen Nutzung – besondere Zweckbestimmung – aus. Diese Nutzung ist gemäß § 173 Bundesbaugesetz (BBauG) nicht in das geltende Baurecht übergeleitet worden, da sie keine verbindliche Regelungen gemäß § 9 BBauG beinhaltet. Der Bereich ist somit gemäß § 34 BauGB (Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile) bzw. § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. In diesem Planungsfall sind zwar die Bauflächen nach § 34 BauGB zu beurteilen, gleichwohl lässt sich die angestrebte Umstrukturierung nicht aus der Ortslage ableiten.

 

Die Erforderlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplans resultiert daher aus der Notwendigkeit, für die geplanten Wohngebietsnutzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus sollen Straßenverkehrsflächen für die Erschließung der neuen Baugebiete sowie Grünflächen gesichert werden.

 

Beschreibung des Plangebietes

 

Das rund 22,5 ha große Gelände befindet sich an der Landesgrenze Berlin-Brandenburg in einer Entfernung von ca. 5 km Luftlinie nord-westlich der Spandauer Altstadt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Osten durch die Griesingerstraße sowie das angrenzende Waldkrankenhaus Spandau
 

-          im Süden durch die Grundstücke Griesingerstraße 13/15/17/23
 

-          im Westen durch den parallel zur Landesgrenze Berlin-Brandenburg verlaufenden Grünzug und
 

-          im Norden durch den Spandauer Forst.

 

Auf dem Areal befinden sich in lockerer Bebauung ehemalige Stationsgebäude. Sie wurden in den 60er bis 80er Jahre errichtet. Die meisten Gebäude verfügen über einen einheitlichen Grundriss (T-förmig mit Mittelflur, zweihüftig). Darüber hinaus sind verschiedene Sonderbauten vorhanden – Bewegungszentrum mit Schwimmbecken und Sporthalle, eine Kirche, ein Casino mit großem Mehrzweckraum sowie verschiedene Gärtnereigebäude. Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.

 

Die Umgebung des Plangebietes ist im Wesentlichen durch Waldflächen sowie durch das östlich angrenzende Waldkrankenhaus Spandau geprägt. In der weiteren Umgebung befinden sich Wohngebiete mit überwiegender Einzelhausbebauung in offener Bauweise.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erschließt das Vorhabengrundstück mit den Buslinien 130 und M37. Diese Linien verbinden das Plangebiet mit dem Spandauer Zentrum. Dort bestehen Umsteigemöglichkeiten zum Fern-, Regional-, U- und S-Bahnverkehr sowie in die Berliner Innenstadt.

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich in privatem Eigentum (Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH). Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Griesingerstraße sind im Eigentum des Landes Berlin.

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (Abl. S. 2666), zuletzt geändert am 09. Juni 2011 (Abl. S. 2343) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 5-88 Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus mit hohem Grünanteil dar.

 

Das Plangebiet ist Teil des Trinkwasserschutzgebietes Spandau.

Im Hinblick auf die dargestellten Nutzungen (Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus) ist die Planung aus dem Flächennutzungsplan derzeit nicht entwickelbar. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.

 

Die Stadtentwicklungspläne (StEP´s) treffen keine relevanten Aussagen zum Plangebiet.

Der Baunutzungsplan BNP 1958/60 von Berlin in der Fassung von 28. Dezember 1960 als übergeleiteter rechtsverbindlicher Bauleitplan weist für das künftige Plangebiet ein Baugebiet mit besonderer Zweckbestimmung Krankenhaus ohne Baustufe aus.

 

Ziel und Zweck

 

Die vollständige Neuordnung des ehemaligen Krankenhausgeländes einschließlich der erforderlichen Erschließung sowie Wohnfolgeeinrichtungen ist städtebauliches Ziel des Bebauungsplans.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und damit dem grundsätzlichen Ziel, zusätzliche Erschließung neuer Bauflächen im Außenbereich zu vermeiden. Gleichzeitig können brachliegende Flächen und Gebäude des ehemaligen Krankenhauses einer Nachnutzung zugeführt werden. Da nach Aufgabe des Krankenhausbetriebes in den vergangenen Jahren verstärkt Vandalismus- und Verwahrlosungstendenzen zu beobachten sind, ist die Entwicklung des Areals von besonderer Bedeutung. Das künftige Wohngebiet soll zu einer städtebaulichen Aufwertung des Geländes beitragen und kann somit einem weiteren Vandalismus entgegenwirken.

 

Die bauliche Vornutzung des Gebiets mit seiner landschaftlichen Prägung bietet die sinnfällige Voraussetzung für eine Wohngebietsnachnutzung. Der auf dem Areal parkähnliche Baumbestand soll möglichst in das künftige Wohngebiet integriert werden.

 

Inhalt des Bebauungsplans

 

Art der baulichen Nutzung

Im Bebauungsplan 5-88 soll als Nutzungsart ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

 

Überbaubare Grundstücksfläche / Maß der baulichen Nutzung

 

Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen mittels Baugrenzen festgesetzt werden und im Wesentlichen die derzeit bereits bebauten Flächen umfassen.

 

Als Nutzungsmaß sind die Grundflächenzahl (GRZ) 0,2 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,4 vorgesehen. Die zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist im weiteren Verfahren zu präzisieren.

 

Grünordnerische Festsetzungen / Grünflächen

 

Die Präzisierung der Nutzung mit Ausgleich planungsrechtlich relevanter Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie Belange des Artenschutzes werden im weiteren Verfahren ermittelt und gesichert.

 

Die umgebenden Baumbestände sollen weitgehend durch Festsetzung von Grünflächen erhalten bleiben.

 

Straßenverkehrsfläche / Erschließung

 

Die Griesingerstraße ist bestandsorientiert festzusetzen. Eine noch zu präzisierende öffentliche Verkehrsfläche soll das Wohngebiet zusätzlich erschließen. Die weitere interne Erschließung soll über private Verkehrsflächen erfolgen.

 

Verfahren

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 10. Januar 2012 über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans 5-88 sowie über dessen Ziele und Zwecke informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

 

Die Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB erfolgte mit Schreiben vom 05.12.2011. In der Stellungnahme vom 20.12.2011 formuliert die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, dass derzeit kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsätze zur integrierten Freiraumentwicklung (vgl. § 6 LEPro 2007) im weiteren Verfahren angemessen zu berücksichtigen sind. In der Stellungnahme vom 31.01.2012 formuliert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dass aus Sicht der dringenden Gesamtinnteressen Berlins keine Bedenken bestehen. Der geforderte Nachweis der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als Bedarfsträger, dass kein Nutzungsbedarf als Krankenhaus besteht, ist eingeholt worden.

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Einnahmen für das Land Berlin sind nach gegenwärtigem Stand keine zu erwarten.

Ausgaben könnten durch die Herstellung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen entstehen, die jedoch vom Vorhabenträger zu tragen wären.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt im Maßstab M 1: 5.000 mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5 – 88 beigefügt.

 

 

Berlin – Spandau, den 02.10.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bürgermeister              Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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