Drucksache - 0407/XIX  

 
 
Betreff: Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und Spandau 2 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 2 sowie Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 6 und Spandau 7 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR MachulikBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 17.09.2012
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Der Bezirksverordnetenversammlung wird folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:

Der Bezirksverordnetenversammlung wird folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:

 

1.              a)              Die Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und Spandau 2 werden zum Schiedsamtsbezirk
              Spandau 2 zusammengelegt.

              b)              Die Schiedsamtsbezirke Spandau 6 und Spandau 7 werden zum Schiedsamtsbezirk               Spandau 6 zusammengelegt.

 

2.              a)              Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 2 werden von               dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 2, Herrn Kuhnle, weitergeführt.

              b)              Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 6 werden von               dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 6, Herrn Zacher, weitergeführt.

 

A. Begründung:

              Seit Jahren ist durch die von den Schiedspersonen abgegebenen jährlichen Geschäftsberichte erkennbar, dass die Zahl der durchgeführten Schlichtungsverhandlungen zur Beilegung von Streitigkeiten die Tätigkeit gering auslastet (Anlage 1).

              Die geringe Auslastung des Schiedsamtsbezirks Spandau 1 mit durchschnittlich 2,3 Fällen pro Jahr und des Schiedsamtsbezirks Spandau 2 mit durchschnittlich 6 Fällen pro Jahr begründet die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke zum Schiedsamtsbezirk Spandau 2 durchzuführen.

              Eine geringe Auslastung liegt ebenfalls bei dem Schiedsamtsbezirk Spandau 6 mit durchschnittlich 0,4 Fällen pro Jahr und des Schiedsamtsbezirks Spandau 7 mit durchschnittlich 5,9 Fällen pro Jahr vor, so dass auch hier eine Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke zum Schiedsamtsbezirk 6 begründet ist.


              a) Die fünfjährige Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Spandau 1,

                                          Frau Eva-Maria Rodde, wohnhaft: Birlingerweg 18, 14089 Berlin,
    endet am 01.01.2013.
 

              b) Die zehnjährige Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Spandau 7,

                                          Frau Bettina Keller, wohnhaft: Heerstraße 299, 13593 Berlin,

                  endet am 17.02.2013.
 

              Durch die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke 1 und 2 zum Schiedsamtsbezirk 2 sowie die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke 6 und 7 zum Schiedsamtsbezirk 6 (Anlagen 2 bis 4) erübrigt sich die Neuwahl von zwei Schiedspersonen.
 

              Die beiden neu gebildeten Schiedsamtsbezirke werden ihre alte Bezeichnung

              a) Schiedsamtsbezirk 2 mit dem Schiedsmann Kuhnle und

              b) Schiedsamtsbezirk 6 mit dem Schiedsmann Zacher

              beibehalten, weil beide Schiedsmänner ihr Amt bis zum

              a) 02.03.2014 und

              b) 21.02.2016 beibehalten werden und darum sämtliche vorgehaltenen Materialien (Kopf-stempel, Arbeitsbücher usw.) auf ihren Familiennamen in Verbindung mit der Bezeichnung „Schiedsamt 2“ und „Schiedsamt 6“ führen. Die Geschäfte des Schiedsamtes 2 werden für den vergrößerten Bezirk durch Herrn Kuhnle und die Geschäfte des Schiedsamtes 6 werden für den vergrößerten Bezirk durch Herrn Zacher wahrgenommen.

              Herr Kuhnle und Herr Zacher haben ihre Zustimmung zur Wahrnehmung des jeweiligen Schiedsamtes in einem vergrößerten Schiedsamtsbezirk gegenüber dem Bürgeramt telefonisch erklärt.
 

              Durch die vorgesehene Reduzierung ergeben sich weder für die Schiedspersonen noch für die ratsuchenden Bürger/innen Spandaus wahrnehmbare Verschlechterungen.
 

B.              Rechtsgrundlage:
 

              § 1 Abs. 2 und 3 Berliner Schiedsamtsgesetz vom 07.04.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 Dienstrechtsänderungsgesetz vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70).

              Ausführungsvorschriften zum Berliner Schiedsamtsgesetz vom 03.05.2011 zu § 1 Nr. 4 und 5 (ABl. S. 870).
 

C.              Haushaltsmäßige Auswirkungen:
 

              a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
 

                            Die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke beinhaltet die Reduzierung der Kosten
              für die Schiedsämter:
 

-          Jede Schiedsperson erhält für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung einer monatliche Entschädigung von 48,57 €.

                                                                                                                                                          jährlich: 582,84 €
 

-          Für jede Schiedsperson ist an den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen als dessen Standesvertretung eine Beitragszahlung zu leisten 

                                                                                                                                            jährlich:   82,00 €
 

-          Bezugskosten für die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung

                                                                                                                                            jährlich:   41,00 €
 

-          Sonstige sachliche Kosten in nicht zu benennender Höhe, die sich aus der laufenden Geschäftswahrnehmung (Vordrucke, Erwerb von Rechtsgrundlagen / Büchern, Portokosten, Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen usw.) ergeben.
 

Die verbindlichen Kosten je aufgegebenen Schiedsamtsbezirk verringern sich somit um
jährlich 705,84 € x zwei Schiedsbezirke = 1.411,68 €.
 

              b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
 

                            keine

 

 

Berlin-Spandau, den 17. September 2012

Für das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Machulik

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 

 
 

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