Drucksache - 0313/XIX
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Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese mit Nachdruck alle Bemühungen unterstützt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Pflegegruppen und Wohngemeinschaften für kranke und demente Mitbürgerinnen und Mitbürger ge- und überprüft werden können. Begründung:
Pflegeeinrichtungen sind Kontrollen unterworfen, nicht jedoch Pflegegruppen und Wohngemeinschaften, da hier das Prinzip der Unantastbarkeit der Wohnung gilt. 95% aller Menschen, die in einer solchen Einrichtung leben, sind nicht aus freier Entscheidung dorthin gegangen, sondern durch Betreuer oder soziale Dienste „überwiesen“ worden. Da außerdem die Solidargemeinschaft für die auskömmliche Ausstattung dieser Einrichtungen aufkommt, muss eine Überprüfung möglich sein, um festzustellen, ob Leistung und Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0