Drucksache - 0313/XIX  

 
 
Betreff: Überprüfung von Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 15.08.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese mit Nachdruck alle Bemühungen unterstützt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Pflegegruppen und Wohngemeinschaften für kranke und dem

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese mit Nachdruck alle Bemühungen unterstützt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Pflegegruppen und Wohngemeinschaften für kranke und demente Mitbürgerinnen und Mitbürger ge- und überprüft werden können.

Begründung:

Begründung:

 

Pflegeeinrichtungen sind Kontrollen unterworfen, nicht jedoch Pflegegruppen und Wohngemeinschaften, da hier das Prinzip der Unantastbarkeit der Wohnung gilt.

95% aller Menschen, die in einer solchen Einrichtung leben, sind nicht aus freier Entscheidung dorthin gegangen, sondern durch Betreuer oder soziale Dienste „überwiesen“ worden.

Da außerdem die Solidargemeinschaft für die auskömmliche Ausstattung dieser Einrichtungen aufkommt, muss eine Überprüfung möglich sein, um festzustellen, ob Leistung und Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 
 

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