Drucksache - 0291/XIX  

 
 
Betreff: Ponyhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
13.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
D-Anfrage CDU v. 12.06.2012

a)

a)        Aus welchen Gründen wurde dem Bezirksverordneten Lars Reinefahl als offiziellen Vertreter der CDU-Fraktion die bereits am 4. Juni 2012 beantragte Akteneinsicht zum Thema „Ponyhof Staaken“ bis zum heutigen Tag nicht gewährt?

 

b)        Trägt mit diesem Verhalten der zuständige Bezirksstadtrat nicht eher zu Misstrauen als zur Transparenz bei?

 

c)        Wo befinden sich die durch das Bezirksamt in Verwahrung genommenen Tiere des Ponyhofs Staaken aktuell?

 

d)        Hat das Bezirksamt Versuche unternommen, die Tiere zu verkaufen, zu verschenken oder auf andere Art an einen neuen Besitzer zu vermitteln?

 

e)        Wie bewertet das Bezirksamt einen Eintrag auf einer öffentlichen Internetplattform, bei der unter Angabe der privaten E-Mail-Adresse sowie einer privaten Handynummer einer Amtstierärztin des Bezirksamtes Spandau möglicherweise die durch das Bezirksamt in Obhut genommenen Tiere privat zum Verkauf angeboten werden?

 

f)          Wann und wie viele Bußgeldbescheide wurden gegen den Betreiber in den Jahren von 2007 bis 2012 erlassen?

 

g)        Wie viele Prüfungen des Ponyhofs Staaken durch das zuständige Veterinäramt fanden im Zeitraum zwischen dem 06.08.2009 und 09.08.2011 statt?

 

h)        Wurde dem Betreiber bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Entzug der Erlaubnis gem. § 11 TierschG gedroht?

 

i)          Wenn ja, warum wurde sie nicht umgesetzt?

 

j)          Trifft es zu, dass das Bezirksamt unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens gem. § 16 TierSchG die Räumung des Ponyhofes angeordnet hat?

 

k)        Warum begründet das Bezirksamt seine Anordnung vom 01.06.2012 unter anderem damit, dass die Verwertung der Tiere nach pflichtgemäß ausgeübtem Ermessen  notwendig ist, weil eine weitere tierschutzrechtliche Unterbringung vor Ort aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist?

 

l)          Liegt dem BA ein aktuelles Gutachten eines beamteten Tierarztes vor, welches zweifelsfrei belegt, dass die Tiere des Ponyhofes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierschG erheblich vernachlässigt oder verhaltensgestört sind?

 

m)      Wann und auf welche Art und Weise wurde die Tochter der Besitzer über das Ergebnis ihrer Sachkundeprüfung gem. § 11 Tierschutzgesetz informiert?

 

n)        Warum wirbt das BA auf seiner bezirklichen Internetpräsenz schon seit Jahren und auch heute noch mit Foto für den Ponyhof Staaken, obwohl dieser am 23.05.2012 auf Anordnung des Veterinäramtes geräumt wurde?

 

o)        Unbeschadet anderer Fragestellungen zu diesem Thema: stimmen sich hier die unterschiedlichen Stellen im Bezirksamt nicht ausreichend ab?

 
 

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