Drucksache - 0270/XIX
Das Bezirksamt wird ersucht, bei schriftlichen Anfragen, bei Schlussberichten sowie - wenn Ausgaben bereits getätigt worden sind - bei Zwischenberichten und allen weiteren geeigneten Tätigkeiten für die BVV, die für die Umsetzung entstandenen Aufwendungen mit Haushaltspositionen inklusive der Bearbeitungskosten auszuweisen. Begründung:
Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen Kosten aber scheinbar keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen im BA können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche monetären bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hatte.
Dem Bezirksamt sollte durch die Aufstellung der Kosten kein signifikanter Mehraufwand entstehen, da die Ausgaben ohnehin gebucht werden.
Dieses Verfahren wurde in Treptow-Köpenick mit deutlicher Mehrheit vom Haushaltsausschuss empfohlen und in der BVV beschlossen. |
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Bezirksamt Spandau
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