Drucksache - 0249/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-75 VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 08.05.2012
Anl. z. Vorl.z.K. v. 08.05.2012

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

1.      Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 15.05.2012 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans 5 – 75 VE
 

2.      Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 9. März 2010 über die Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 75 VE - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26. März 2010 – Drucksache Nr. 2226 / XVIII. Wahlperiode

 

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 2.000

 

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5 – 75 VE

einerseits um eine Teilfläche des Grundstücks Lindenufer (Grundbuch von Spandau Blatt 90015) und eine Teilfläche des Grundstücks Lindenufer / Unterhavel Kanal. Havelstrecke (Grundbuch von Spandau Blatt 13673) einzuschränken

sowie

andererseits um eine Teilfläche des Grundstücks Hertefeldstraße (Grundbuch von Spandau Blatt 43368), eine Teilfläche des Grundstücks Lindenufer / Unterhavel Kanal. Havelstrecke (Grundbuch von Spandau Blatt 25285) und eine Teilfläche des Grundstücks Lindenufer / Unterhavel Kanal. Havelstrecke (Grundbuch von Spandau Blatt 13673) zu erweitern.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5 – 75 VE umfasst nunmehr das Gelände zwischen Breite Straße, der Straße Am Juliusturm, der Naherholungsanlage Lindenufer, des Parkplatzes Lindenufer, der Straße Lindenufer und der Hertefeldstraße sowie einer Teilfläche der Naherholungsanlage Lindenufer und einer Teilfläche des Parkplatzes Lindenufer sowie Abschnitte der Straße Lindenufer und der Hertefeldstraße im Bezirk Spandau

 

Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung – Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung - beauftragt.

 

 

 

3.      Begründung

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5- 75 VE sollen zwei wesentliche städtebauliche Ziele des Bezirkes Spandau verwirklicht werden.

Zum einen soll durch die angestrebte arrondierende Bebauung des derzeit brachliegenden Grundstücks das weitgehend historisch geschlossene Stadtbild der Spandauer Altstadt städtebaulich komplettiert und die zentrale Eingangssituation zum nördlichen Kernbereich der Spandauer Altstadt signifikant baulich aufgewertet werden.

Zum anderen dient die Neuordnung des Plangebietes der funktionalen Stärkung der Altstadt Spandau, die gemäß der Berliner Zentrenkonzeption mit einer Vielzahl großflächiger, zentraler Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen einen nutzungsstrukturellen Schwerpunkt innerhalb des Hauptzentrums Spandau bildet.

Mit der planungsrechtlichen Festsetzung und der bewusst angestrebten Zulassung kerngebiets- und zentrumstypischer Nutzungen soll städtebaulich dem Bedeutungs- und Imageverlust der nördlichen Spandauer Altstadt funktional entgegengewirkt werden.

 

Am 9. März 2010 erfolgte der Bezirksamtsbeschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 –75 VE.

Zudem soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5 – 75 VE gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Inhalte des Bebauungsplanes erfüllen aus Sicht des Bezirks die erforderlichen Kriterien, da sie der Umsetzung der in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB genannten städtebaulichen Zielsetzungen (Erhalt, Erneuerung, Fortentwicklung vorhandener Orte und zentraler Versorgungsbereiche) entspricht. Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innentwicklung mit einer zulässigen Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m².

Durch die Durchführung des beschleunigten Verfahrens erfolgt keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Ein Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht durchzuführen, da das Planvorhaben nicht von der Anlage 1 der Liste der UVP- pflichtigen Vorhaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst ist.

 

In der Zeit vom 20. August 2010 bis zum 3. September 2010 wurde die Einsichtnahme gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Der Bezirksamtsbeschluss über das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes erfolgte am 9. November 2010.

 

In der Zeit von 17. Oktober 2011 bis zum 25. November 2011 wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. Der Beschluss des Bezirksamtes zum Ergebnis dieses Verfahrensschrittes erfolgte am 17. April 2012.

 

 

Geltungsbereichsänderung

 

Parallel zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5 – 75 VE soll im Rahmen der Förderkulisse Aktionsräume – plus „Spandau – Mitte“ das Lindenufer zwischen Charlottenbrücke und der Straße Am Juliusturm gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Diese Maßnahme stellt innerhalb der genannten Förderinitiative ein beispielhaftes Pilotprojekt im Hinblick auf die Umgestaltung von Bereichen mit dem interdisziplinären Schwerpunkt „attraktive und sichere öffentliche Räume“ dar.

Hierzu wurde eine „Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung des Lindenufers zwischen Charlottenbrücke und Am Juliusturm“ erstellt, deren Lösungsentwurf vom 2. April 2012 auch die Umgestaltung des vorhandenen Stellplatzes darstellt. Das bedeutet, dass sich der nach Norden verschobene Stellplatz dann teilweise auf der öffentlichen Naherholungsanlage Lindenufer und teilweise auf der bereits vorhandenen Fläche des Parkplatzes Lindenufer befindet.

In diesen o. g. Lösungsentwurf ist die südliche Erschließung des geplanten Bauvorhabens an der Hertefeldstraße einbezogen worden. Dementsprechend soll der im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellte o. g. Entwurf mit der neu gestalteten Stellplatzanlage und integrierter Wendemöglichkeit (Vorzugsvariante – Variante 1B vom 2. April 2012) in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5 – 75 VE übernommen und die bisher geplante „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ mit der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ bis auf die Höhe des Gebäudes Lindenufer 9 eingeschränkt werden.

Bislang befand sich der Abschnitt der Straße Lindenufer mit einem Wendehammer in Höhe des Grundstücks Lindenufer 11 zur Sicherung der südlichen Erschließung des geplanten Bauvorhabens im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5 – 75 VE.

 

Die Geltungsbereichsgrenze nördlich der künftigen Stellplatzanlage soll entlang der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Straße Lindenufer in nördlicher Richtung bis zum geplanten Kerngebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5 – 75 VE geführt werden.

Die Flächen, um die der Geltungsbereich erweitert werden soll, sollen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt werden.

 

Es ist auch weiterhin beabsichtigt, die Straße Lindenufer in Höhe der Kammerstraße für den Durchgangsverkehr zu unterbrechen, um die Entstehung eines Schleichweges zwischen der Charlottenstraße und der Straße Am Juliusturm zu vermeiden.

Im Zuge der Geltungsbereichseinschränkung bis auf Höhe des Grundstückes Lindenufer 9 muss für die Grundstücke Lindenufer 10 bis 12 die Erschließung gesichert sein. Eine Beteiligung der zuständigen Fachbehörden ergab, dass diese sowohl für Einsatz- und Rettungskräfte als auch für die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge über die rückwärtige Einfahrt aus Richtung der Fischerstraße auf die Grundstücke gewährleistet ist.

 

Da die künftige südliche Erschließung des Bauvorhabens an der Hertefeldstraße Bestandteil des abzuschließenden Durchführungsvertrages ist, soll vereinbart werden, dass der Bauherr bis zum Beginn der Umgestaltungsmaßnahmen des Lindenufers einen provisorischen Wendehammer in Höhe der Grundstücke Lindenufer 7 und 9 auf Kosten des Investors errichtet, um nach Öffnung der Hertefeldstraße für den Autoverkehr die Erschließung des Bauvorhabens aus südlicher Richtung zeitnah zu sichern. Im Zuge der Umbaumaßnahmen am Lindenufer soll dann das Provisorium zugunsten des Entwurfs der Machbarkeitsstudie zurückgebaut werden.

 

Nach der Geltungsbereichsänderung vergrößert sich die festzusetzende „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ mit der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ um rd. 600 m².

 

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt im Maßstab M 1: 2.000 mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5 – 75 VE beigefügt.

 

 

Berlin – Spandau, den 08.05.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bürgermeister              Bezirksstadtrat

3

 


 

 
 

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