Drucksache - 0224/XIX
Das Bezirksamt hat nunmehr aus verkehrsrechtlicher Sicht alle Prüfungen abgeschlossen. Es besteht keine verkehrliche Begründung zur Einrichtung von Haltverboten auf Brücken. Es gibt gegenwärtig weder Auffälligkeiten im Hinblick auf das Verkehrsunfallgeschehen, noch ist eine andere verkehrliche Notwendigkeit zu erkennen, die eine solche Maßnahme erforderlich macht.
Berlin-Spandau, den 3. April 2014 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0