Drucksache - 0223/XIX
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teilt zum Beschluss folgendes mit:
Zu 1. a): Grundsätzlich ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die inklusive Beschulung aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Ist mit den Aufgaben der Schulassistenz das Aufgabenfeld von Schulhelfern gemeint sein, so ist dies aus Sicht SenBJW in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) vom´25.04.2012 in der Anlage 1 ‑ Tätigkeiten der Schulhelferinnen und Schulhelfer ‑ ausführlich und ausreichend beschrieben.
Zu 1. b): Es ist die Aufgabe der Koordinatorin des Förderzentrums nach Eingang der Anträge aus den Schulen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets und unter Einhaltung der o.g. Verwaltungs-vorschrift, der Schulaufsicht einen Vorschlag zur Verteilung der Schulhelferstunden zu unterbreiten. Insofern ist die Transparenz vorhanden, da die Verwaltungsvorschrift jederzeit einsehbar ist (z.B. Homepage der Senatsbildungsverwaltung). Eine Elternbeteiligung erfolgt prinzipiell im Vorfeld der Antragstellung.
Zu 1. c): Eine Aufhebung der "Deckelung" des Gesamtbudgets für Schulhelfer wäre wünschenswert.
Zu 1d.): Keine Aussage möglich.
Zu 2): Hierzu ist noch keine Stellungnahme bzw. kein Bericht eingegangen.
Berlin-Spandau, den 28. November 2012
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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