Drucksache - 0136/XIX
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Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle Spandau – hat dazu mitgeteilt, dass es zutreffend ist, dass die zugewiesenen Stunden für die VHG und für die ergänzende Betreuung nicht nur auf die pädagogische Arbeit am bzw. mit dem Kind verwendet werden, sondern auch anteilig für koordinierende, kooperierende steuernde und vertretende Aufgaben bzw. Gremienarbeit und -beteiligung vorgesehen sind.
Berlin-Spandau, den 14. Mai 2012
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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