Drucksache - 2869/XVIII  

 
 
Betreff: RAL Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V.
(Antrag der Fraktion der GAL vom 09.06.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.06.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 09.06.2011
Vorl. z. K. v. 02.09.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, zu welchen Kriterien ein Beitritt in die RAL Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e

Zu 1. Zu welchen Kriterien kann ein Beitritt in die RAL Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V. erfolgen?

Man stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag als Stadt oder Kreis an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. Antragsteller müssen sich verpflichten, die Satzung und die Vorschriften der Gütegemeinschaft anzuerkennen

 

Das Gütezeichen wird verliehen, wenn 13 Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören etwa die Vorgabe von festen Fristen und Zielwerten bei der Zahlung von Rechnungen (nach 15 Arbeitstagen), der Bearbeitungs- und Informationsfristen bei Eingaben und Beschwerden (nach drei Arbeitstagen). Es stellt klare Anforderungen bei Anfragen oder Anträgen von Unternehmen, wie beispielsweise bei einem Bauantrag: Rückruf nach einem Arbeitstag, Eingangsbestätigung unter Nennung eines zuständigen Ansprechpartners nach drei Arbeitstagen und Entscheidung über gewerbliche Bauvorhaben nach 40 Arbeitstagen. Gefordert wird aber auch die Schaffung von Verwaltungswegweisern und Lotsen für Existenzgründer. Es erfolgt alle zwei Jahre eine Zertifizierung anhand der Gütekriterien, die jeweils um eine Kundenzufriedenheitsanalyse aus der Sicht der mittelständischen Unternehmen zu ergänzen ist.
 

Zu 2. Welche Dienststellen sind einzubeziehen?

Wirtschaftsberatung, Bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK), Einheitliche Ansprechpartner, LuV Ordnungsamt, LuV Stadtplanung, Bau- und Wohnungsaufsicht, LuV Tiefbau und Verkehr

zu 3.: In welchem Umfang sind Haushaltsmittel für eine Mitgliedschaft sowie ggf. für Umstrukturierungen, Schulungen etc. in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen?

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Kosten setzen sich aus dem jährl. Mitgliedsbeitrag und den Kosten für die Fremdüberwachungen zusammen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Größenklassen gestaffelt:

Für Städte und Gemeinden

3.500 € GK 1 über 400.000 Einwohner
3.000 € GK 2 über 200.000 bis 400.000 Einwohner
2.250 € GK 3 über 100.000 bis 200.000 Einwohner
2.000 € GK 4 über 50.000 bis 100.000 Einwohner
 

 

Für Kreise

3.500 € GK 1 über 250.000 Einwohner
3.000 € GK 2 über 150.000 bis 250.000 Einwohner
2.500 € GK 3 bis 150.000 Einwohner

 

Ab dem 1. Januar 2011 gilt für neue Mitglieder folgende Staffelung der Mitgliedsbeiträge:

? Für das Kalenderjahr des Beitritts in die Gütegemeinschaft entfällt der Mitgliedsbeitrag.

? Für das Folge(kalender)jahr des Beitritts gilt ein halber Mitgliedsbeitrag.

? Im zweiten (Kalender)Jahr nach Beitritt wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig


Alle 2 Jahre ist die Einhaltung Prüfkriterien durch eine Fremdüberwachung zu belegen. Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die erste Fremdüberwachung belaufen sich auf ca. 3,0 Tagessätze a 1.000 € zzgl. Mwst..(also 3570,-€ für 2014)
Die Folgeüberwachungen, die alle 2 Jahre anfallen werden mit ca. 2,5 Tagessätzen a 1.000 € zzgl. Mwst. veranschlagt. ..(also 2975,-€ für 2016)

Die Mitgliedsbeiträge von Verbänden oder Personen betragen mindestens 100 € pro Jahr.

 

Mit dem Kostenrechner erhalten wir einen Überblick über die Kosten:

 

a) Einwohnerzahl Berlin: 3.460.725

Klassifizierung als Stadt , Größenklasse: GK 1
Damit ergeben sich für Ihre Stadt in den nächsten Jahren folgende Kosten aus der Mitgliedschaft:

2011

3500,00 €

Mitgliedsbeitrag

 

3600,00 €

zzgl. Mwst für die erste Fremdüberwachung

 

684,00 €

derzeitige Mehrwertsteuer für die erste Fremdüberwachung

 

7784,00 €

Summe 2011

2012

3500,00 €

Mitgliedsbeitrag

2013

3500,00 €

Mitgliedsbeitrag

 

3000,00 €

zzgl. Mwst für die zweite Fremdüberwachung

 

570,00 €

derzeitige Mehrwertsteuer für die zweite Fremdüberwachung

 

7070,00 €

Summe 2013

 

 

b) Einwohnerzahl Spandau: 223.724

Klassifizierung als Kreis, Größenklasse: GK 2
Damit ergeben sich für Ihren Kreis in den nächsten Jahren folgende Kosten aus der Mitgliedschaft:

2011

3000,00 €

Mitgliedsbeitrag

 

3600,00 €

zzgl. Mwst für die erste Fremdüberwachung

 

684,00 €

derzeitige Mehrwertsteuer für die erste Fremdüberwachung

 

7284,00 €

Summe 2011

2012

3000,00 €

Mitgliedsbeitrag

2013

3000,00 €

Mitgliedsbeitrag

 

3000,00 €

zzgl. Mwst für die zweite Fremdüberwachung

 

570,00 €

derzeitige Mehrwertsteuer für die zweite Fremdüberwachung

 

6570,00 €

Summe 2013

 

Schon allein bei diesem Vergleich ist schnell erkennbar, dass die Kosten für Spandau im Verhältnis zu Berlin unvertretbar hoch sind. Wenn ein derartiges  Güte- und Prüfkriterium zusätzlich zu den schon vorhandenen Qualitätsprüfungen eingeführt werden sollte, dann sollte die Diskussion auf Landesebene geführt werden.

Die Kosten des Bezirkes (GK 2) liegen nur 500,-€ unter dem des Landes Berlin (GK1). Die Landeskosten wiederum könnten auf 12 Bezirke umgelegt werden. Ein Alleingang ist bei der derzeitigen Bezirkshaushaltslage nicht möglich.

Zu den 14 Prüfkriterien:

a) Eingangsbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von 3 Arbeitstagen

b) Erste Informationen zum Verfahren innerhalb von 7 Arbeitstagen

k) Verwaltungswegweiser

>>Diese Punkte werden durch den sog. Einheitlichen Ansprechpartner (EA)  mit Software untermauert realisiert.

>> Daneben wird jährlich der sog. Info-Heft "Existenzgründung" als Wegweiser für Gründer aktualisiert und die Förderfibel (Der Ratgeber für Unternehmen und Existenzgründungen) und dem Gründungsführer Berlin (Der Wegweiser zum Berliner Gründungsnetzwerk). Diese werden durch diverse öffentliche Einrichtungen dem Wirtschaftsbürger zugänglich gemacht. Zusätzlich werden sie auf Messen (z.B. deGUT, b2d) verteilt.

 

c) Besprechung bei Unternehmen innerhalb von 5 Arbeitstagen

g) Bearbeitung von Flächenanfragen innerhalb von 3 -5 Arbeitstagen

j) Reaktion auf Anrufe und E-Mails innerhalb eines Arbeitstages

l) Lotse für Existenzgründer

>>Diese Punkte werden durch die Wirtschaftsberatung (bei voller Besetzung) umgesetzt.

 

h) rechzeitige Bearbeitung von beantragten Schwerlasttransporten

>> Grundsätzlich existieren ausgewiesene Schwerlaststrecken, deren Nutzung nur von der Verkehrslenkung Berlin genehmigt wird.
In den letzten 5 Jahren gab es ca. 10 Fälle in die die bezirkliche Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde involviert war.

 

n) Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen am Standort

>> in Kooperation mit dem Wirtschaftshof

 

m) Regelmäßige Kundenzufriedenheitsbefragung

>> bisher keine Mittel speziell hierfür

>> bisher durch unabhängige wie Zeitung Berlin Maximal ohne Einfluss der Verwaltung umgesetzt

>> Bei Berlin Partner GmbH wurde von Forsa eine Markt- und Meinungsforschung über Berlin (nicht auf die Bezirke bezogen) mit 300 Unternehmen durchgeführt. (ca. 15.000,-€)

 

d) Bearbeitung von Baugenehmigungsanträgen innerhalb von 40 Arbeitstagen

e) Bezahlung von Auftragsrechnungen innerhalb von 15 Arbeitstagen

i) Verlässlichkeit von Baugenehmigungen

>> Bereich Bauen

Zu d) Die Rücksprache hat ergeben, dass sie durchaus von Bearbeitungszeiten von 22 Tagen bis ca. 3 Monaten in Abhängigkeit der Bauvorhaben ausgehen können.

 

Von 2004 - 2007 wurden Auswertungen für den Dezernenten gefertigt. Diese weichen nur wenig voneinander ab. Nach den Erfahrungen der Baulotsin dürfte das auch für die nachfolgenden Jahre zutreffen, so dass die Werte von Ende 2007 durchaus auch für 2011 herangezogen werden können. Hier hatte sich ein Durchschnittswert von 24 Tagen ergeben.

zu e) Ja, wird eingehalten

zu i) Die Genehmigung ist ein Bescheid und beinhaltet Rechtsverbindlichkeit.

              Eine Aufhebung würde hohe Kosten verursachen. Bisher ist laut BauaufsichtsAL das noch nicht praktiziert worden.

 

Fazit: Nach den vorstehend aufgeführten „Umständen“ ist ein Beitritt nicht zu finanzieren und auch nicht erforderlich.

 

 

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzuerkennen.

 

 

Berlin - Spandau, den  2. September 2011

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister

Begründung:

 

 
 

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