Drucksache - 2869/XVIII
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Zu 1. Zu welchen Kriterien kann ein Beitritt in die RAL Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V. erfolgen?Man stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag als Stadt oder Kreis an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. Antragsteller müssen sich verpflichten, die Satzung und die Vorschriften der Gütegemeinschaft anzuerkennen
Das Gütezeichen wird verliehen, wenn 13 Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören etwa die Vorgabe von festen Fristen und Zielwerten bei der Zahlung von Rechnungen (nach 15 Arbeitstagen), der Bearbeitungs- und Informationsfristen bei Eingaben und Beschwerden (nach drei Arbeitstagen). Es stellt klare Anforderungen bei Anfragen oder Anträgen von Unternehmen, wie beispielsweise bei einem Bauantrag: Rückruf nach einem Arbeitstag, Eingangsbestätigung unter Nennung eines zuständigen Ansprechpartners nach drei Arbeitstagen und Entscheidung über gewerbliche Bauvorhaben nach 40 Arbeitstagen. Gefordert wird aber auch die Schaffung von Verwaltungswegweisern und Lotsen für Existenzgründer. Es erfolgt alle zwei Jahre eine Zertifizierung anhand der Gütekriterien, die jeweils um eine Kundenzufriedenheitsanalyse aus der Sicht der mittelständischen Unternehmen zu ergänzen ist. Zu 2. Welche Dienststellen sind einzubeziehen?Wirtschaftsberatung, Bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK), Einheitliche Ansprechpartner, LuV Ordnungsamt, LuV Stadtplanung, Bau- und Wohnungsaufsicht, LuV Tiefbau und Verkehr zu 3.: In welchem Umfang sind Haushaltsmittel für eine Mitgliedschaft sowie ggf. für Umstrukturierungen, Schulungen etc. in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen?Was kostet die Mitgliedschaft?Die Kosten setzen sich aus dem jährl. Mitgliedsbeitrag und den Kosten für die Fremdüberwachungen zusammen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Größenklassen gestaffelt: Für Städte und Gemeinden3.500 € GK 1 über 400.000 Einwohner
Für Kreise 3.500 € GK 1 über 250.000 Einwohner
Ab dem 1. Januar 2011 gilt für neue Mitglieder folgende Staffelung der Mitgliedsbeiträge: ? Für das Kalenderjahr des Beitritts in die Gütegemeinschaft entfällt der Mitgliedsbeitrag. ? Für das Folge(kalender)jahr des Beitritts gilt ein halber Mitgliedsbeitrag. ? Im zweiten (Kalender)Jahr nach Beitritt wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig
Die Mitgliedsbeiträge von Verbänden oder Personen betragen mindestens 100 € pro Jahr.
Mit dem Kostenrechner erhalten wir einen Überblick über die Kosten:
a) Einwohnerzahl Berlin: 3.460.725 Klassifizierung als Stadt , Größenklasse: GK 1
b) Einwohnerzahl Spandau: 223.724 Klassifizierung als Kreis, Größenklasse: GK 2
Schon allein bei diesem Vergleich ist schnell erkennbar, dass die Kosten für Spandau im Verhältnis zu Berlin unvertretbar hoch sind. Wenn ein derartiges Güte- und Prüfkriterium zusätzlich zu den schon vorhandenen Qualitätsprüfungen eingeführt werden sollte, dann sollte die Diskussion auf Landesebene geführt werden. Die Kosten des Bezirkes (GK 2) liegen nur 500,-€ unter dem des Landes Berlin (GK1). Die Landeskosten wiederum könnten auf 12 Bezirke umgelegt werden. Ein Alleingang ist bei der derzeitigen Bezirkshaushaltslage nicht möglich. Zu den 14 Prüfkriterien: a) Eingangsbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von 3 Arbeitstagen b) Erste Informationen zum Verfahren innerhalb von 7 Arbeitstagen k) Verwaltungswegweiser >>Diese Punkte werden durch den sog. Einheitlichen Ansprechpartner (EA) mit Software untermauert realisiert. >> Daneben wird jährlich der sog. Info-Heft "Existenzgründung" als Wegweiser für Gründer aktualisiert und die Förderfibel (Der Ratgeber für Unternehmen und Existenzgründungen) und dem Gründungsführer Berlin (Der Wegweiser zum Berliner Gründungsnetzwerk). Diese werden durch diverse öffentliche Einrichtungen dem Wirtschaftsbürger zugänglich gemacht. Zusätzlich werden sie auf Messen (z.B. deGUT, b2d) verteilt.
c) Besprechung bei Unternehmen innerhalb von 5 Arbeitstagen g) Bearbeitung von Flächenanfragen innerhalb von 3 -5 Arbeitstagen j) Reaktion auf Anrufe und E-Mails innerhalb eines Arbeitstages l) Lotse für Existenzgründer >>Diese Punkte werden durch die Wirtschaftsberatung (bei voller Besetzung) umgesetzt.
h) rechzeitige Bearbeitung von beantragten Schwerlasttransporten >> Grundsätzlich existieren ausgewiesene Schwerlaststrecken, deren Nutzung nur von der Verkehrslenkung Berlin genehmigt wird.
n) Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen am Standort >> in Kooperation mit dem Wirtschaftshof
m) Regelmäßige Kundenzufriedenheitsbefragung >> bisher keine Mittel speziell hierfür >> bisher durch unabhängige wie Zeitung Berlin Maximal ohne Einfluss der Verwaltung umgesetzt >> Bei Berlin Partner GmbH wurde von Forsa eine Markt- und Meinungsforschung über Berlin (nicht auf die Bezirke bezogen) mit 300 Unternehmen durchgeführt. (ca. 15.000,-€)
d) Bearbeitung von Baugenehmigungsanträgen innerhalb von 40 Arbeitstagen e) Bezahlung von Auftragsrechnungen innerhalb von 15 Arbeitstagen i) Verlässlichkeit von Baugenehmigungen >> Bereich Bauen Zu d) Die Rücksprache hat ergeben, dass sie durchaus von Bearbeitungszeiten von 22 Tagen bis ca. 3 Monaten in Abhängigkeit der Bauvorhaben ausgehen können.
Von 2004 - 2007 wurden Auswertungen für den Dezernenten gefertigt. Diese weichen nur wenig voneinander ab. Nach den Erfahrungen der Baulotsin dürfte das auch für die nachfolgenden Jahre zutreffen, so dass die Werte von Ende 2007 durchaus auch für 2011 herangezogen werden können. Hier hatte sich ein Durchschnittswert von 24 Tagen ergeben. zu e) Ja, wird eingehalten zu i) Die Genehmigung ist ein Bescheid und beinhaltet Rechtsverbindlichkeit. Eine Aufhebung würde hohe Kosten verursachen. Bisher ist laut BauaufsichtsAL das noch nicht praktiziert worden.
Fazit: Nach den vorstehend aufgeführten „Umständen“ ist ein Beitritt nicht zu finanzieren und auch nicht erforderlich.
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzuerkennen.
Berlin - Spandau, den 2. September 2011
Birkholz Bezirksbürgermeister
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