Drucksache - 2840/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass während der Großen Ferien schulbezogene Verkehrszeichen, wie eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung zu bestimmten Zeiten, sowie diesbezügliche Halte- oder Parkverbotszeichen durch Kennzeichnung, außer Kraft gesetzt werden. Begründung:
Alle aus begründetem Anlass angeordneten Verkehrsbeschränkungen sollten bei längerem Wegfall des Grundes außer Kraft gesetzt werden. |
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Bezirksamt Spandau
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