Drucksache - 2784/XVIII  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.04.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Generationen - BVV ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.B. vom 27.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft die nachstehend durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannte Person gemäß § 35 Abs

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Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft die nachstehend durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannte Person gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 und Abs. 9 AG KJHG zu einem stellvertretenden beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:

 

Frau

Dorothea Orlowski

Krowelstr. 6

13581 Berlin

Begründung:

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Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG und die Stellvertretung wird vom für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Frau Orlowski ist vom Bezirkselternausschuss Kindertagesstätten Spandau empfohlen worden. Das von der Bezirksverordnetenversammlung Spandau bisher berufene stellvertretende beratende Mitglied, Herr Marcus Riemer, hatte seinen Rücktritt erklärt.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl.
S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)

 

Berlin-Spandau, den 27. März 2011

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz              Meys
Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin
 
 

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