Drucksache - 2666/XVIII  

 
 
Betreff: Die Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der Investitionsplanung 2011 bis 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
31.03.2011 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.04.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Generationen - BVV ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 31.01.2011
Anl. z. Vorl. z. B. v. 31.01.2011
Änderung Nr. 8 Kapitel
BE HaA vom 31.03.2011

Die in den Anlagen 1 bis 7 zusammengestellten Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2011 bis 2015 sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - spätestens bis zum 04

1.  Die in den Anlagen 1 bis 7 zusammengestellten Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2011 bis 2015 sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - spätestens bis zum 04. Februar 2011 einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 bis 10 beizufügen.

 

2.  Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 bis 2015 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.

 

3.  Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zu den Ausgabenfeldern A 01 und A 05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2012/13 zu verändern.

 

4.  Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.

4 Gegenstimmen der Fraktion der SPD

4 Gegenstimmen der Fraktion der SPD

1 Enthaltung der Fraktion der GAL

Begründung:

 

 
 

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