Drucksache - 2600/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 6
(Klosterstr., Seeburger Str., Päwesiner Weg, Wilhelmstadt, Südpark, Stresow, Tiefwerder)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Wahl -Vorlage - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. Wahl v. 06.01.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) für fünf Jahre

 

Herrn Dietmar Zacher, Küsterstr. 9, 13599 Berlin

 

zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 6 (Klosterstr., Seeburger Str., Päwesiner Weg, Wilhelmstadt, Südpark, Stresow, Tiefwerder).

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson endete zum 13.11.2010.

 

Es ist eine Neuwahl gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) erforderlich.

 

Aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung haben 5 Bewerber/-innen Interesse bekundet, die zu einem Bewerbergespräch eingeladen wurden. Der bisherige Schiedsmann hat sich nicht erneut beworben.

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 und am 18.10.2010 die Bewerber/-innen  angehört und kam einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung Spandau Herrn Dietmar Zacher zur Wahl als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 6 vorzuschlagen.

 

Der zur Schiedsperson Gewählte muss vom Amtsgerichtspräsidenten bestätigt werden; er wird erst mit der Bestätigung Schiedsperson.


 

 
 

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