Drucksache - 2579/XVIII  

 
 
Betreff: Nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot
(Antrag der Fraktion der CDU vom 08.11.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.11.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. CDU v. 08.11.2010

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in Berlin ein Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken, Spätkaufs- und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr verhängt wird

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in Berlin ein Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken, Spätkaufs- und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr verhängt wird.

Begründung:

Begründung:

 

Wir wollen alle Möglichkeiten des suchtpräventiven Ansatzes in Spandau nutzen und das richtige Maß aus Prävention und Restriktion bzgl. Alkoholkonsum zu erreichen. Dazu gehört auch die Verfügbarkeit von Alkohol in den Nachtstunden zu begrenzen, wie es in Baden-Württemberg praktiziert wird und als verfassungskonform vom Bundesverfassungsgericht erklärt wurde.

 
 

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