Drucksache - 2579/XVIII
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Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass auch in Berlin ein Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken,
Spätkaufs- und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr verhängt wird. Begründung: Wir wollen
alle Möglichkeiten des suchtpräventiven Ansatzes in Spandau nutzen und das
richtige Maß aus Prävention und Restriktion bzgl. Alkoholkonsum zu erreichen.
Dazu gehört auch die Verfügbarkeit von Alkohol in den Nachtstunden zu
begrenzen, wie es in Baden-Württemberg praktiziert wird und als
verfassungskonform vom Bundesverfassungsgericht erklärt wurde. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0