Drucksache - 2392/XVIII  

 
 
Betreff: Entwürfe zu den Bebauungsplänen 5-26; VIII-69-1 und VIII-321
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 03.07.2010
Anlage z. Vorl. z.K. v. 03.07.2010

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

1.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 23. Februar 2010 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 - 26

 

2.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 23. Februar 2010 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 69 - 1

 

3.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 23. Februar 2010 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 321

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 7.000

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2010 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 26 für die Grundstücke Götelstraße 118 / 144 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt einzustellen. Der Beschluss vom 5. September 2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 46 vom 22.September 2006) ist damit aufgehoben.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 69-1 für die Grundstücke Krumme Gärten 10 und Wilhelmstraße 5, 5A im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 26. Juni 1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 36 vom 21. Juli 1995) ist damit aufgehoben.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 321 für das Grundstück Pichelsdorfer Straße 114 / Krowelstraße 27 im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 22. November 1988 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 3 vom 13. Januar 1989) ist damit aufgehoben.

 

4. Begründung:

 

Zu 1)     Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 5 - 26

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 - 26

Die am 5. September 2006 durch das Bezirksamt Spandau beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes 5 – 26 sollte unter Berücksichtigung des Flächennutzungsplanes von Berlin die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herstellen.

Das Planverfahren diente der Entwicklung eines Wohngebietes und einer uferbegleitenden öffentlichen Parkanlage auf einer derzeit gewerblich genutzten bzw. brachliegenden Baufläche unter Einbeziehung einer vorhandenen Tankstelle mit einem Verwaltungsgebäude. Mit dem Bebauungsplan sollten städtebauliche Missstände behoben und das Ziel der Umwandlung eines reinen Gewerbegebietes zu einem Wohn- und Mischgebiet gesichert werden.

 

Planungsziel war die Realisierung einer Wohn- und Mischnutzung. Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts (Baunutzungsplan: beschränktes Arbeitsgebiet mit Baustufe III/3) können keine Baugenehmigungen für die anvisierten Wohn- und Mischnutzungen erteilt werden. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 20.880 m² und soll im Bereich des Mischgebietes eine GRZ von 0,35,eine GFZ von 0,9 sowie drei zulässige Vollgeschosse in offener Bauweise und im Bereich des allgemeinen Wohngebietes eine GRZ von 0,25, eine GFZ von 0,5 sowie drei zulässige Vollgeschosse in offener Bauweise vorsehen. Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen bestimmt.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 25. September bis einschließlich 24. Oktober 2006 statt und war bislang der letzte Verfahrensschritt, dessen Ergebnis durch das Bezirksamt am 16. Januar 2007 beschlossen wurde.

Darüber hinaus wurde nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung ein Verfahrenswechsel in das beschleunigte Verfahren für den Bebauungsplan 5-26 vorgenommen.

Das Bezirksamts Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 15.01.2008 die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens 5-26 auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Die geplanten Festsetzungen von einem Wohn- und einem Mischgebiet sind aufgrund der lärmintensiven Nutzung des benachbarten Standortes der BEHALA (Oberhafen Spandau) und ihrer deutlichen Grenzwertüberschreitungen nach TA-Lärm nicht festsetzungsfähig.

 

Zu 2)     Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 69-1

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 69-1

Die durch Bezirksamtsbeschluss am 26. Juni 1995 erfolgte Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 69-1 war erforderlich, um den festgesetzten Bebauungsplan VIII – 69 in der Fassung vom 12. Februar 1964 in Teilbereichen zu ändern und die planungsrechtliche Grundlage für die Erstellung zusätzlichen Wohnraums auf den Grundstücken Krumme Gärten 10 und Wilhelmstraße 5, 5A zu schaffen, womit eine den damaligen städtebaulichen Zielsetzungen für die Wilhelmstadt entsprochen wurde. Zur Zeit des damals herrschenden akuten Wohnraummangels war aus städtebaulicher Sicht eine an besondere qualitative Anforderungen gebundene bauliche Verdichtung geboten.

Die geplante Neubebauung von rd. 80 Wohneinheiten sollte eine Aufwertung bzw. Abrundung des Blockbereiches darstellen.

Unter Berücksichtigung der Darstellungen des FNP 94 (Wohnbaufläche W 2, GFZ bis 1,5) sollte in diesem Bereich ein allgemeines Wohngebiet mit einer GFZ von 1,5, einer GRZ von 0,4 sowie vier zulässige Vollgeschosse in offener Bauweise festgesetzt werden. Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen bestimmt.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 31. Juli bis einschließlich 25. August 1995 statt und war bislang der letzte Verfahrensschritt, dessen Ergebnis durch das Bezirksamt am 10. Oktober 1995 beschlossen wurde.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Die Investitionsmaßnahme ist nicht realisiert worden. Das Grundstück ist zwischenzeitig mit einem Lebensmittelmarkt bebaut worden und steht somit für eine anderweitige Nutzung nicht mehr zur Verfügung.

 

Zu 3)     Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 321

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 321

Planungsziel war die Ergänzung der Blockränder der Pichelsdorfer Straße und der Krowelstraße durch Wohngebäude mit maximal fünf zulässigen Vollgeschossen sowie die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ zur Schaffung öffentlicher Stellplätze. Die überbaubare Fläche der beiden allgemeinen Wohngebiete wurde im Erdgeschoss durch Baulinien, in den anderen Geschossen durch Baugrenzen bestimmt.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

Die Aufstellungsbeschluss am 22. November 1988 war der letzte Verfahrensschritt, den das Bezirksamt beschlossen hat.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Die Planungsziele wurden durch die Errichtung der Wohngebäude umgesetzt. Die damals beabsichtigte Festsetzung einer öffentlichen Stellplatzanlage ist unter Würdigung der Eigentumsbelange und hinsichtlich haushaltswirtschaftlicher Auswirkungen zu verwerfen.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe 5-26, VIII-69-1 und VIII-321 als Anlage beigefügt.

 

 

Berlin – Spandau, den 3. Juli 2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Röding

Bürgermeister                                                                                                 Bezirksstadtrat


 

 
 

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