Drucksache - 2380/XVIII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft die nachstehend von ihrer
Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannte Person gemäß § 35 Abs. 7
Nr. 7 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 AG KJHG zu einem beratenden Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss: eine Person
zur Vertretung der Katholischen Kirche als
Mitglied Herrn Johannes Motter Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Sakrower Landstraße 60 14089 Berlin Begründung: Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der
Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes.
Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung
gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretzenden beratenden
Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG werden von ihrer Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung
berufen. Das bisherige beratende Mitglied, Herr Andreas Komischke,
ist durch Verzicht mit Ablauf des 30.07.2010 aus seiner Funktion ausgeschieden. Rechtsgrundlagen: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung der
Bekanntmachung der Neufassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) und
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der
Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134),
zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322). Berlin-Spandau, den 3. Juli 2010 Das Bezirksamt Birkholz Meys Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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