Drucksache - 2363/XVIII
a) Wie beurteilt das Bezirksamt die
Feststellung des Rechnungshofs von Berlin in dessen Jahresbericht 2010, dass
dem Land Berlin durch unzulässige Gewährung von Entgeltermäßigungen durch
Berliner Bezirksämter ein Schaden in Höhe von ca. 88.000 Euro entstanden ist,
wovon allein das Bezirksamt Spandau durch Nichtbeachtung geänderter
Vorschriften einen Schaden in Höhe von 76.000 Euro verursacht hat? b) Hat es eine Anweisung des
Bezirksstadtrates für Bildung, Kultur und Sport an die Leitung der Musikschule
gegeben, Familienermäßigungen zu gewähren, ohne das Einkommen zu überprüfen und
ohne die eigentlich gebotene Begrenzung der Ermäßigung auf bis zu 30 Prozent
vorzunehmen? c) Ist die entsprechende
Verwaltungspraxis, die laut Rechnungshof auf die Nichtbeachtung aktueller
Vorschriften zurückzuführen ist, inzwischen geändert worden? d) Was hat das Bezirksamt unternommen,
um die Beachtung aktueller Ausführungs-Vorschriften zu gewährleisten? e) Wie beurteilt das Bezirksamt die
Feststellung des Rechnungshofs von Berlin, dass die Musikschule Spandau immer
noch mit der Bearbeitung von Mahnfällen erheblich im Rückstand ist, obwohl das
Bezirksamt dem Rechnungshof
bereits vor Jahren zugesagt hat, ein ordnungsgemäßes Mahnverfahren
sicherzustellen? f) Trifft es zu, dass Vorgänge aus den
Jahren 1994 bis 2007 mit einem geschätzten Forderungsvolumen von 40.000 Euro
zur Zeit der Prüfung durch den Rechnungshof entweder unbearbeitet, nicht
abschließend oder nicht rechtzeitig bearbeitet wurden, wodurch Forderungen
teilweise verjährt sind? g) Konnten die Bearbeitungsrückstände
im Mahnwesen bis zum heutigen Tag abgebaut werden? h) Ist die laufende Bearbeitung von
Forderungen sichergestellt? i)
Was
wird das Bezirksamt unternehmen, um zukünftig sicherzustellen, dass die
Mahn-Vorgänge |
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