Drucksache - 2363/XVIII  

 
 
Betreff: Kosteneinziehugn durch die Musikschule: mangelhaft!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
30.06.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage SPD v. 21.06.2010
Antwort vom 02.07.2010

a)

a)      Wie beurteilt das Bezirksamt die Feststellung des Rechnungshofs von Berlin in dessen Jahresbericht 2010, dass dem Land Berlin durch unzulässige Gewährung von Entgeltermäßigungen durch Berliner Bezirksämter ein Schaden in Höhe von ca. 88.000 Euro entstanden ist, wovon allein das Bezirksamt Spandau durch Nichtbeachtung geänderter Vorschriften einen Schaden in Höhe von 76.000 Euro verursacht hat?

b)      Hat es eine Anweisung des Bezirksstadtrates für Bildung, Kultur und Sport an die Leitung der Musikschule gegeben, Familienermäßigungen zu gewähren, ohne das Einkommen zu überprüfen und ohne die eigentlich gebotene Begrenzung der Ermäßigung auf bis zu 30 Prozent vorzunehmen?

ba)  Wenn ja, warum?

bb)  Wenn nein, wie beurteilt das Bezirksamt das Vorgehen der Leitung, die dieses veranlasst hat?

c)      Ist die entsprechende Verwaltungspraxis, die laut Rechnungshof auf die Nichtbeachtung aktueller Vorschriften zurückzuführen ist, inzwischen geändert worden?

ca)  Wenn nein, warum nicht?

d)      Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Beachtung aktueller Ausführungs-Vorschriften zu gewährleisten?

e)      Wie beurteilt das Bezirksamt die Feststellung des Rechnungshofs von Berlin, dass die Musikschule Spandau immer noch mit der Bearbeitung von Mahnfällen erheblich im Rückstand ist, obwohl das Bezirksamt dem Rechnungshof bereits vor Jahren zugesagt hat, ein ordnungsgemäßes Mahnverfahren sicherzustellen?

f)       Trifft es zu, dass Vorgänge aus den Jahren 1994 bis 2007 mit einem geschätzten Forderungsvolumen von 40.000 Euro zur Zeit der Prüfung durch den Rechnungshof entweder unbearbeitet, nicht abschließend oder nicht rechtzeitig bearbeitet wurden, wodurch Forderungen teilweise verjährt sind?

g)      Konnten die Bearbeitungsrückstände im Mahnwesen bis zum heutigen Tag abgebaut werden?

ga)  Wenn nein, warum nicht?

h)      Ist die laufende Bearbeitung von Forderungen sichergestellt?

ha)  Wenn nein, warum nicht?

i)        Was wird das Bezirksamt unternehmen, um zukünftig sicherzustellen, dass die Mahn-Vorgänge
- überhaupt bearbeitet werden,
- wenn sie bearbeitet werden, auch bis zum Abschluss gebracht werden und zudem
- rechtzeitig bearbeitet werden?

 
 

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