Drucksache - 2360/XVIII
Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Kündigung des Mietvertrages für die
Bruno-Gehrke-Halle sofort gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) zu widerrufen. Begründung: Gemäß
§ 12 Abs. 2. lfd. Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes (Auflösung bezirklicher
Einrichtungen) berührte die Kündigung der Halle die Entscheidungsbefugnisse der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau. Die Entscheidung der BVV wurde vor der
Kündigung nicht eingeholt. Dies ist durch den Widerruf der Kündigung zu heilen. |
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Bezirksamt Spandau
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