Drucksache - 2356/XVIII
a)
Welche
Spandauer Schulen sind bereits als barrierefrei einzustufen und erfüllen die
Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention? b)
An
welchen Spandauer Schulen müssen Umbauten vorgenommen werden, um die
Forderungen des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
zu erfüllen? c)
Zu
welchem Zeitpunkt können alle betroffenen Kinder ihre Rechte an allen Spandauer
Schulen wahrnehmen? d)
Wie
hoch beziffert das Bezirksamt die Umbaukosten? e)
Hat
die damalige Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Übereinkommens
finanzielle Kostenbeteiligung zugesagt? f)
Ist
der zugesagte nationale Aktionsplan vom damaligen Bundesminister
für Arbeit und Soziales (Herr Olaf Scholz) erstellt worden? fa) Wo
ist er veröffentlicht? fb) Falls ja, welche Planungen und
Finanzierungsaussagen zur Umsetzung enthält dieser Aktionsplan? g)
Seit
mehreren Jahren reduziert der Berliner Senat die Kosten für Schulhelfer und
handelt somit konträr zu den Forderungen des Artikels 24 des Übereinkommens.
Wie wird seitens des Berliner Senats künftig die ungehinderte Teilhabe von
Kindern mit Behinderung an der Bildung gewährleistet? |
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Bezirksamt Spandau
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