Drucksache - 2311/XVIII  

 
 
Betreff: Alkoholverbot am Lindenufer
(Antrag der Fraktion der CDU vom 21.06.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Vorberatung
25.08.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung vertagt   
22.09.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Kenntnisnahme
16.02.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 21.06.2010
BE NUG v. 22.09.2010
Vorl.z.K. v. 06.01.2011
Vorl. z. K. v. 31.08.2011
Anl. z. Vorl. z. K. v. 31.08.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Grünanlage am Lindenufer ein zumindest zeitlich befristetes Alkoholverbot, z

1. Zwischenbericht vom 19.01.2011 - Drucksache Nr. 2311/XVIII -

 

 

Das Bezirksamt hat den Auftrag im Rahmen einer Parkordnung für die Grünanlage Lindenufer/Stabholzgarten umgesetzt (s. Anlage).

 

Da die Parkabschnitte Lindenufer und Stabholzgarten des Grünzuges sich fließend aneinander reihen, wurde neben anderen Verhaltensvorgaben, das Alkoholverbot für das gesamte Gebiet erlassen. Eine zeitliche Begrenzung wurde nicht realisiert (s. 1. Zwischenbericht). Das Verbot gilt außerhalb von geschlossenen Veranstaltungen generell.

 

 

Berlin-Spandau, den 31. August 2011

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

2

1 Gegenstimme

 

Begründung:

 

 
 

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