Drucksache - 2304/XVIII
Vorg.: Unterrichtung
vom Beschluss des Bezirksamtes vom 25. April 2006 über die Aufstellung des
Bebauungsplans 5-52 - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16. November 2006 -
Drucksache Nr. 93 - XVIII. Wahlperiode Anlg.: Übersichtsplan
mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG
und § 6 Abs. 3 AGBauGB unter Vorlage der Begründung vom 19 I. Entwurf
des Bebauungsplans 5-52 vom 16. Dezember 2009 mit Änderungen vom 18. März
2010 für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau
Blatt 22308 östlich der Straße Am Kiesteich (Parkplatz) im Bezirk Spandau,
Ortsteil Falkenhagener Feld. II. Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-52 im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld Vom.......................2010 Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 6 Abs. 5 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
§ 1 Der Bebauungsplan 5-52 vom 16. Dezember
2009 § 2 Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim
Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz,
Vermessungsamt, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim
Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz,
Stadtplanungsamt und Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, § 3 Auf die Vorschriften über
wird hingewiesen. § 4 (1) Wer die
Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
in den Fällen der Nummern 1 bis 3
innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren
seit der Verkündung dieser Verordnung dem Bezirksamt Spandau (2) Die
Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser
Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. § 5 Diese Verordnung
tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in
Kraft. A. Begründung: Das Bezirksamt Spandau hat mit Beschluss vom 25. April 2006 die
Aufstellung des Bebauungsplanes 5-52 beschlossen. Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung eines Vereinssportzentrums.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde ab dem 19. Dezember
2007 für die Dauer von einem Monat durchgeführt. Die Rückäußerungen wurden bei
der Weiterbearbeitung des Bebauungsplans berücksichtigt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Beteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom
7. Januar 2008 bis einschließlich 21. Januar 2008 statt. Das Ergebnis der "vorgezogenen"
Öffentlichkeitsbeteiligung hatte keine Auswirkungen auf den Inhalt des
Bebauungsplans. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB wurde vom 26. Januar
bis zum 27. Februar durchgeführt und
machte folgende Planänderungen erforderlich: ·
Planzeichnung: Aufgrund des geringfügigen - aus
dem Vorhaben Vereinsportzentrum - resultierenden Stellplatzbedarfs von
gleichzeitig maximal 7 Stellplätzen - von künftig insgesamt 88 Stellplätzen -
überwiegt auch künftig der Bedarf aus der Nutzung des Spektegrünzuges, so dass
die Ausweisung der Stellplatzanlage als "weiße Fläche" gem. § 9 Abs.
1 Nr. 9 mit der Zweckbestimmung "Stellplatzanlage für Freizeit-, Sport und
Erholungsnutzung" erfolgt. Eine Überprüfung durch das Naturschutz- und
Grünflächenamt vor Ort hat ergeben, dass die Kronen der Spitzahorne entlang der
Straße Am Kiesteich gegenwärtig schon 1m über den 7m breiten vorhandenen
Grünstreifen hinausragen. Da aufgrund des Alters der Bäume mit weiterem
Kronenwachstum zu rechnen ist, wurde der Stellungnahme des Naturschutz- und
Grünflächenamtes gefolgt und das Baufenster um 4 m nach Osten verschoben,
um für die westliche öffentliche Grünfläche eine "kronenfreundliche"
Breite von 9 m zu erreichen. ·
Textliche
Festsetzungen: Die textliche
Festsetzung, die eine Pflanzbindung und die Gliederung der Stellplatzanlage
durch Bäume regeln sollte, wurde gestrichen, da ein umfassender Umbau der
Anlage bebauungsplanbezogen nicht mehr erfolgen soll. Nunmehr sind lediglich
geringfügige Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Mit Beschluss vom 5. Mai 2009 hat das Bezirksamt Spandau die Erweiterung
des Geltungsbereiches um die südliche Stellplatzzufahrt beschlossen. Der Umweltbericht wurde mit fachlicher
Unterstützung des Naturschutz- und Grünflächenamtes dementsprechend
fortgeschrieben. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 7. Januar bis einschließlich 8.
Februar 2010 statt. Ergebnis der öffentlichen Auslegung Im o. g. Auslegungszeitraum haben zehn Bürger und ein Träger öffentlicher Belange die
Gelegenheit wahrgenommen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der
Planungsabsichten zu informieren. Einzig die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
äußerten sich schriftlich
zur Planung und erklärten, ihre Belange seien durch den
Bebauungsplan 5-52 nicht berührt. Auswirkungen auf die Planung Die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten
Stellungnahmen führt zu keinen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans
5-52. Dennoch wurde
folgende redaktionelle Klarstellung in den Originalplan eingearbeitet: Die
Verpflichtung, die Bepflanzung zu erhalten, wurde eindeutiger gefasst. Außerdem
wurde die in der Begründung dargestellte Substratstärke der Dachbegrünung nun
auch in die Textliche Festsetzung eingeführt. Die geänderte Textliche
Festsetzung Nr. 1 lautet: ·
"Die
Dachflächen sind in einem Umfang von 1.000 m² extensiv zu begrünen. Die
Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Erdschicht für die Dachbegrünung muss
mindestens 0,08 m betragen."
Aufgrund der
Klarstellungen ergibt sich keine Beteiligungsnotwendigkeit gemäß § 4a Abs. 3
BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV hat während seiner Sitzung
am 2. März 2010 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zustimmend zur Kenntnis
genommen. Das Ergebnis dieser Auslegung hat das
Bezirksamt während seiner Sitzung am 4. Mai Mit gleichem Beschluss traf das Bezirksamt Spandau die Entscheidung
über die Vorlage des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des
Bebauungsplans als Bestandteil dieser Verordnung unter Vorlage der Begründung
zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs an die BVV. B. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2585) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. IS.
132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I
S. 466). Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom
7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November
2005 (GVBl. S. 692). Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom
14. Dezember 2005 (GVBl. 2006, S. 2), zuletzt geändert durch Artikel I des
Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVBl. S. 873) C. Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die Errichtung des Vereinssportzentrums
erfolgt in Komplementärfinanzierung sowohl aus Mitteln des Stadtumbau West als
auch aus Eigenmitteln des Vereins. Betrieb und Unterhaltung der Anlage ist
durch den Verein sicherzustellen. Das Planungsverfahren einschließlich
erforderlicher Gutachten wird aus Fördergeldern des Stadtumbau West finanziert.
Berlin-Spandau,
den 1. Juni 2010
Das
Bezirksamt
Birkholz Röding
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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